Die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) befürwortet die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Pandemie!
Wir danken dem Deutschen Musikrat DMR, der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen RKM und der Deutschen Orchestervereinigung DOV für ihre die Lehrbeauftragten unterstützenden solidarischen Verlautbarungen.
In der Not müssen wir alle zusammenstehen und Rücksicht aufeinander nehmen!
Die Pandemie gefährdet in ihren Auswirkungen flächendeckend die berufliche Existenz derprekär beschäftigten Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und vergleichbaren Institutionen. Diese Lehrbeauftragte sind bekanntermaßen auf ihre Vergütungen existentiell angewiesen und arbeiten oft schon seit Jahrzehnten unter prekären Bedingungen.
Die Schließung der Hochschulen und weitere evtl. notwendigen Maßnahmen der Regierung dürfen keinesfalls zu Lasten der prekär beschäftigten Lehrbeauftragten gehen. Sollte es zu Lehrauftragshonorar-Einbußen durch den "Shutdown“ kommen, wird das massiv existenzgefährdend für die Betroffenen sein.
Im Kern lässt sich die Situation auf folgenden Nenner bringen: die schon unter normalen Umständen unzumutbaren Nachteile des Einsatzes von Lehraufträgen im Rahmen eines "öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art“ – d.h. ohne jegliche Absicherung – potenzieren sich im Angesicht der Corona-Krise um ein Vielfaches!
Aus diesem Grund appellieren wir als bklm an die Politiker, Ministerien sowie die Leitungen aller Musikhochschulen und vergleichbarer Institutionen, solidarische und pragmatische Lösungen zu entwickeln. Die Lehrbeauftragten brauchen in dieser Krise:
- garantierte 100 % Auszahlung der Honorare im Sommersemester (auch im Falle eines "Nichtsemesters“);
- bzw. Schluss-Kompensation durch die Hochschulen: soweit am Ende des Nachholzeitraums Honorarlücken im Vergleich zum herkömmlichen Semesterverlaufentstanden sind, gleicht die Hochschule diese Lücken finanziell aus;
- größtmögliche Flexibilität bei der Nachholung ausgefallener Kurse bzw. Stunden, wenn das Sommer-Semester starten sollte;
- Praktisch greifbare Unterstützung der Lehrbeauftragten durch die Hochschulleitungen bei der alternativen Durchführung von Kursen/Stunden wie z.B. Online-Unterricht, um diese nicht ausfallen lassen zu müssen.