Der Bundestag und der Bundesrat haben am Freitag ein Gesetz verabschiedet, welches rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) Ernst Burgbacher MdB zeigt sich hoch erfreut über „die positiven Auswirkungen, die das neue Gesetz für all jene Menschen haben wird, die sich unermüdlich ehrenamtlich für die Musik einsetzen.“
In Deutschland sind derzeit mehr als 23 Millionen BürgerInnen in etwa 600.000 Vereinen und 19.000 Stiftungen in Ehrenämtern tätig. Burgbacher - der zurzeit auch Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände (BDCO) ist - begrüßt, dass der Staat nun alle, die in ihrer Freizeit großes gesellschaftliches Engagement zeigen, besonders unterstützen wird.
Das neue Gesetz erleichtert den ehrenamtlichen MusikerInnen ihre Tätigkeit in vielerlei Hinsicht:
- Übungsleiter/Innen können nun bis zu 2.400,- (statt bisher 2.100,- ) jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.
- Alle anderen ehrenamtlich Tätigen können mit einer Ehrenamtspauschale von 720,- (statt bisher 500,- ) begünstigt werden (ebenfalls ohne Steuer- und Sozialversicherungspflicht!).
- Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Vorständen wird auf Haftung für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies soll das Ehrenamt attraktiver gestalten und engagierte BürgerInnen dazu anregen, im Vereinsleben ehrenamtlich aktiv zu werden. Mit Hilfe der Haftungsbeschränkung soll das Haftungsrisiko bei alltäglichen Vorgängen für Vereinsmitglieder und Vorstände verringert werden.
- Vereine können künftig eine verbindliche Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit erhalten. Das jährliche Bangen, ob das Finanzamt die Gemeinnützigkeitserklärung nun anerkennt oder nicht soll damit beseitigt werden.
- Außerdem sollen die Aufbewahrungsfristen ab 2013 auf 8 Jahre (statt bisher 10 Jahre) verkürzt und vereinheitlicht werden.
Absätze