Das Niedersächsische Kultusministerium hat gestern mit verschiedenen Partnern aus dem Bereich der kulturellen Bildung, darunter der Landesmusikrat Niedersachsen und der Landesverband niedersächsischer Musikschulen, eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in den öffentlichen Ganztagsschulen abgeschlossen.
Damit soll die gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der verbesserten Rahmenbedingungen, die das Land den Schulen bietet, weiterentwickelt und vertieft werden. In der Rahmenvereinbarung sind die Grundsätze der Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung von außerunterrichtlichen Angeboten in Ganztagsschulen festgeschrieben. Der erweiterte zeitliche Rahmen einer Ganztagsschule sowie die Zusammenarbeit mit qualifizierten außerschulischen Bildungspartnern soll dazu genutzt werden, Schülerinnen und Schülern hochwertige kulturelle Bildungsangebote zu machen.
"Die in den Landesverbänden zusammengeschlossenen Kulturpartner sind für gute Ganztagsschulen unverzichtbar. Mit ihren breiten Netzwerken bereichern sie das qualitätsvolle Angebot in den Schulen. Ich danke den Kulturpartnern für ihre erklärte Bereitschaft, hochwertige kulturelle Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen auch weiterhin unter dem Dach der Schule bereit zu stellen. Gemeinsam stärken wir die die kulturelle Bildung in Niedersachsen“, so Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.
Gabriele Lösekrug-Möller MdB, Präsidentin des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen, sagt dazu: "Die systematische Einbeziehung der öffentlichen Musikschulen in den schulischen Ganztag ermöglicht vielen Kindern und Jugendlichen einen leichten Zugang zu musikalischer Bildung und eröffnet ihnen die Chance auf kulturelle Teilhabe. Hiervon profitieren insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, aus sozialen Randlagen, mit Migrationshintergrund und mit Fluchterfahrung. Das erfolgreiche niedersächsische Musikalisierungsprogramm "Wir machen die Musik!“ bietet dazu eine ideale Plattform“.
Johannes Münter, Vorsitzender des Landesverbandes, betont: "Die öffentlichen Musikschulen betrachten die Kooperation mit Ganztagsschulen als wichtigen Teil ihres Bildungsauftrages. Mit qualifizierten musikalischen Bildungsangeboten schaffen sie die Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche lernen, Musik bewusst wahrzunehmen, sich mit unterschiedlichen musikalischen Darstellungsformen, Stilen und Traditionen auseinanderzusetzen und vor allem kompetent zu musizieren. Damit legen die öffentlichen Musikschulen die Grundlagen für die Pflege und Weiterentwicklung der vielfältigen Musikkultur unserer Gesellschaft.“
Der Präsident des Landesmusikrates Niedersachsen Franz Riemer erklärt: "Der Landesmusikrat und seine Verbände begrüßen die Kooperationsmöglichkeiten, die mit den Ganztagsschulen durch die Rahmenvereinbarung entsteht. Auf diese Weise können durch außerschulische Kompetenz und Expertise sinnvolle Ergänzungen zum curricularen Musikunterricht stattfinden und Schülerinnen und Schüler zunehmend musikalisiert werden."
In seinen Leitlinien zur Musikschule hebt der Deutsche Städtetag den eigenständigen Bildungsauftrag öffentlicher Musikschulen als Bildungspartner von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen hervor. Dazu zählt auch die Notwendigkeit, musikalisch interessierte Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen der Ganztagsschule individuell in ihren Begabungen zu fördern. Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen begrüßt, dass diese Zielsetzung durch entsprechende Regelungen die Rahmenvereinbarung berücksichtigt wird.