Noch sind kulturelle Werke von unschätzbarem Wert nur zu einem kleinen Teil für ein breites Publikum erreichbar. Dies soll sich grundlegend ändern: Das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Deutschlands und Europas soll digital erfasst und über das Internet für jedermann zugänglich sein.
Europäische Digitale Bibliothek (EDB)
Auf Initiative mehrerer EU-Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Europäische Digitale Bibliothek (EDB) einzurichten. Das Konzept für die EDB hat der EU-Rat am 13. November 2006 gebilligt. Die EDB ist als Netzwerk mit einem zentralen europäischen Zugangsportal geplant.
Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen und Mediatheken (zum Beispiel Rundfunk- und Filmarchive) sollen über die jeweiligen nationalen Zugangsportale eingebunden werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, dazu 2007 die erforderlichen nationalen Strategien zu entwickeln.
Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger
Die EDB wird das digital verfügbare Angebot bedeutender Kultureinrichtungen in ganz Europa zusammenführen und multimedial vernetzen. Dadurch bietet sie allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, das reiche Kulturerbe und die kulturelle Gegenwart der EU-Mitgliedsstaaten über das Internet besser kennen zu lernen.
Die technologisch fortgeschrittenen Recherche- und Präsentationstechniken sollen eine übergreifende, multilinguale Suche in den Beständen und Diensten der europäischen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen ermöglichen. Die EDB wird dadurch zu einem attraktiven Angebot für Bildung und Wissenschaft sowie die kulturell interessierte Öffentlichkeit.
Durch den Ausbau leistungsstarker Breitbandzugänge und preisgünstiger Flatrates soll eine komfortable Nutzung gerade auch komplexer multimedialer Angebote der EDB von jedem beruflichen und privaten Internetarbeitsplatz ermöglicht werden.
Nationale Strategie gefordert
Um die im Rahmen der EDB geforderte nationale Strategie festzulegen, werden zurzeit auf Arbeitsebene von Bund, Ländern und Kommunen „Gemeinsame Eckpunkte“ vorbereitet. Über sie soll im Frühjahr 2007 politisch entschieden werden.
Fraunhofer-Studie zur Digitalisierung von Kulturgut
Im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Fraunhofer-Gesellschaft eine Studie „Bestandsaufnahme zur Digitalisierung von Kulturgut und Handlungsfelder“ erarbeitet. Das Ministerium für Bildung und Forschung hat die Studie, die jetzt veröffentlicht wurde, mitfinanziert.
Die Fraunhofer-Studie zeigt, dass – nicht zuletzt Dank erheblicher Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – in Deutschland bereits erhebliche Vorarbeiten für die Digitalisierung von Kulturgut geleistet wurden. Allerdings kann auch die umfassende Studie die technischen, organisatorischen und (urheber-)rechtlichen Einzelaspekte der Digitalisierung nur schwerpunktmäßig darstellen.
Die Dimension und Bedeutung der Digitalisierung sowie den Handlungsbedarf auf diesem Gebiet macht die Studie jedoch eindrucksvoll deutlich. Zugleich ist sie eine Fundgrube für Kultureinrichtungen, die ihre Bestände digitalisieren wollen.
Bewährte Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen fortsetzen
Ein wesentliches Ergebnis der Studie lautet: „Es existiert kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit“.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien setzt sich deshalb dafür ein, die bewährte enge Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen fortzusetzen. Ziel ist es, unverzüglich zu einer überzeugenden nationalen Strategie und einem angemessenen deutschen Beitrag zur EDB zu gelangen.
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