Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hat heute den Orgelbau und die Orgelmusik in Deutschland in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. 400 handwerkliche Orgelbaubetriebe mit etwa 2.800 Mitarbeitern, 180 Auszubildende sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten prägen das Handwerk und die Kunst des Orgelbaus und der Orgelmusik in Deutschland. Über 50.000 Orgeln sind derzeit hierzulande im Einsatz. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt noch bis zum 9. Dezember im südkoreanischen Jeju.
Staatsministerin Monika Grütters betonte: "Deutschland kann auf eine große Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik zurückblicken, die weltweit ihresgleichen sucht. Durch die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wird die Bedeutung dieses über Jahrhunderte gewachsenen kulturellen Erbes gebührend gewürdigt. Orgelbau und Orgelmusik sind auch heute noch ein wichtiger Teil unseres Musiklebens, sie werden von Generation zu Generation weitergegeben, gepflegt und fortentwickelt. Um diese großartige Tradition auch in Zukunft zu schützen und zu stärken, fördert die Bundesregierung die Modernisierung national bedeutsamer Orgeln und den Erhalt wertvoller Instrumente der Orgellandschaft in diesem Jahr mit rund fünf Millionen Euro.“
Dr. Susanne Eisenmann, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und baden-württembergische Ministerin für Kultus, Jugend und Sport unterstrich: "Die vielen lokal- und regionalspezifischen Orgelbaustile in Deutschland machen einen wichtigen Teil dieses reichen Kulturerbes aus. Faszinierend ist für viele auch das vielschichtige Klangspektrum dieser ‚Königin der Instrumente‘. Der Bauprozess einer Orgel, das komplexe Zusammenspiel ihrer unzähligen Bestandteile, die aufwendige Intonation zur Klangerzeugung – das ist wahrlich ein Meisterwerk, das Generationen und sogar Epochen überdauern kann. Junge Menschen erlernen das Orgelbau-Handwerk bei uns im bewährten Rahmen einer dualen Ausbildung.“
Staatsministerin Maria Böhmer erläuterte: "Orgelbau und Orgelmusik sind schon immer geprägt vom Austausch engagierter, kreativer und leidenschaftlicher Menschen. Diese Neugier hat an staatlichen Grenzen nie Halt gemacht. In Deutschland produzierte Orgeln erklingen heute weltweit, sei es in Japan, auf den Philippinen, in Brasilien oder den USA. Und auch Organistinnen und Organisten, die an deutschen Hochschulen ausgebildet wurden, sind auf der ganzen Welt gefragt und geschätzt. Die vielen zeitgenössischen Kompositionen für Orgel wie auch die kontinuierliche Entwicklung neuer Bautechniken zeigen, dass die Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik äußerst lebendig und wandlungsfähig ist.“
"Jede Orgel ist einzigartig, denn sie wird eigens für den Raum entwickelt, in dem sie später erklingt. Auch das jeweilige kulturelle und gesellschaftliche Umfeld spiegelt sich in ihrem Aussehen und ihrem Klang wieder. Und nicht zuletzt ist eine Orgel immer ein Produkt ihrer Zeit. Menschliches Wissen und Können sind für den traditionsreichen, in Deutschland sehr innovativen Orgelbau deshalb so zentral“, sagt Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission.
Die Orgel, der Orgelbau und die Orgelmusik wurden vor mehr als 2.000 Jahren im hellenistischen Ägypten erfunden und gelangten über Byzanz nach Europa, wo sie seit der Karolingischen Renaissance als Kulturgut bis in die Gegenwart weiterentwickelt wurden. Seit dem Mittelalter werden Orgeln aus Europa, wo die meisten Orgeln gebaut werden, in viele Länder weltweit exportiert. Deutschland zählt weltweit zu den wichtigsten Ländern für die Weiterentwicklung des Orgelbaus und der Orgelmusik. Im Orgelbau verbinden sich Wissen im Umgang mit der Natur und traditionelles Handwerk mit innovativer Technik der jeweiligen Epoche. Seit dem Mittelalter ist Orgelmusik auch Teil der kirchlichen Liturgie. Sie hat viele Komponisten, wie Bach, Liszt oder Mendelssohn-Bartholdy in Deutschland und darüber hinaus inspiriert.
Hintergrundinformationen
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 377 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 53 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 17 gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Weitere Informationen
Webseite der zwölften Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe
Nominierungsdossier Orgelbau und –musik
Nominierungsfilm
Orgelbauer und Organisten in Deutschland im Portrait
FAQ Immaterielles Kulturerbe