Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die vom Bundesjustizministerium (BMJ) angekündigte Verbesserung der Verfolgungsmöglichkeiten von Datenpiraten und Raubkopierern. Beim Deutschen Multimedia Kongress in Berlin hatte Ministerialdirektor Elmar Hucko (Abteilungsleiter für Handels- und Wirtschaftsrecht im BMJ) mit Bezug auf den anstehenden Referentenentwurf für den sogenannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle einen erweiterten Auskunftsanspruch für die Rechteverwerter in Aussicht gestellt. „Die Content-Wirtschaft ist bei der Eindämmung des massenhaften, illegalen Datenaustausches auf die Hilfestellung durch den Gesetzgeber angewiesen. Wir freuen uns daher über die angekündigte Unterstützung“ so Dr. Christian Dressel, Mitglied des BVDW-Gesamtvorstandes und Leiter des Arbeitskreises Medienpolitik.

"Die Tatsache, dass bei Teilen der Bevölkerung ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein zu beobachten ist und die massenhafte Verbreitung von Raubkopien gemeinhin als Kavaliersdelikt angesehen wird, hat angesichts zunehmender Missbrauchsfälle zu der Erkenntnis geführt, dass die Rechte der Rechteinhaber gestärkt werden müssen“ fasst Friederike Behrends (Bild.T-online.de AG & Co. KG), ebenfalls Leiterin des BVDW-Arbeitskreises Medienpolitik, die Ausgangsposition wenige Wochen vor der zu erwartenden Veröffentlichung des Referentenentwurfs zusammen. Hucko hatte vor allem die im Netz um sich greifende „Freibier“-Ideologie und den weit verbreiteten Konsumentenwunsch alles kostenlos kopieren zu können, als inakzeptabel gebrandmarkt.

Eine aktuelle Studie der Universität Witten-Herdecke belegt, dass Raubkopieren für einen Großteil der Anwender zum alltäglichen Leben gehört. Eigentumsdelikte bei digitalen Medien werden demzufolge gefühlsmäßig als weniger gravierend angesehen. Urhebern und Rechteverwertern – vorwiegend aus der Softwareindustrie sowie der Musik- und Filmwirtschaft - gehen durch illegale Aktivitäten in Peer-to-Peer-Tauschbörsen und Hackernetzwerken allein in Deutschland jedes Jahr mehr als 3 Milliarden Euro verloren. „Diese Summe fehlt den Unternehmen bei der Entwicklung und Produktion kostenintensiver Inhalte – sowohl im Softwarebereich als auch in der Musik- und Filmwirtschaft“ weist Behrends auf die folgenschweren Konsequenzen hin, die am Ende vor allem die ehrlichen Anwender treffen.

Der BVWD hatte wiederholt einen besseren Schutz für Content-Anbieter und Software-Produzenten eingefordert. Die erste Stufe der Urheberrechtsnovelle, die im September 2003 verabschiedet worden war, hatte zunächst vor allem die Vervielfältigung von Raubkopien von Filmen und Musik zu unterbinden sowie die Verbesserung des rechtlichen Schutzes technischer Schutzmechanismen versucht. Der sogenannte zweite Korb der Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich nun unter anderem mit der Frage eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches der Rechteinhaber. Mit dem Referentenentwurf wird nach der Sommerpause des Bundestags gerechnet.

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