Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf für den so genannten Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes in die Abstimmung mit den anderen Bundesministerien gegeben. Die Schwerpunkte sind in einer separaten Pressemitteilung des Justizministeriums erläutert.
Erfreulich ist vor allem, dass es einen Auskunftsanspruch der Opfer von Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich geben soll. Hiermit können Rechteinhaber sich direkt an die Verletzer wenden und ihre Ansprüche geltend machen. Bisher geben bei Rechtsverstößen im Internet durch Unbekannte, z.B. in so genannten Tauschbörsen, die Provider nur den Staatsanwaltschaften Auskunft über die Identität der Rechtsbrecher. Künftig sollen die Rechteinhaber auch selbst Auskünfte erhalten können. Unbefriedigend bleibt hingegen die vorgesehene Regelung zum Schadensersatz: Ein Rechtsbrecher soll den Rechteinhabern die Lizenzzahlungen leisten, die er sowieso hätte leisten müssen.
Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, kommentiert dies: "Der Referentenentwurf hat noch Licht und Schatten und muss im künftigen Gesetzgebungsverfahren weiter differenziert werden. Ein Auskunftsanspruch über die Identität von Rechtsverletzern ist vor allem für die Eindämmung von Internetpiraterie ein wichtiger Schritt, und er entlastet auch die Staatsanwaltschaften. Enttäuschend ist die zu niedrige Schadensersatzregelung: Wenn ein Schwarzfahrer, der erwischt wird, nur den normalen Ticketpreis zahlen müsste, würde kein Mensch mehr eine Fahrkarte kaufen. Hier muss im Sinne der Rechteinhaber noch nachgebessert werden."
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