Dazu erklärt der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: "Durch die Corona-Pandemie sind viele private Rundfunksender in eine existenzgefährdende Situation geraten. Das Notprogramm ‚Neustart Kultur‘ ist daher eine gute Förderung, den damit drohenden Verlust von Meinungsvielfalt und Medienpluralismus abzuwenden sowie redaktionelle Arbeitsplätze in Thüringen zu sichern und den privaten Radiostationen somit zu helfen. Gemeinsam mit der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) wird eine pragmatische Lösung erfolgen. Es zeigt sich, dass schlanke Bürokratie und effektive staatliche Unterstützung keine Gegensätze sind.“
Hintergrund:
Das Thüringer Kabinett hat heute (11. August 2020) die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Thüringen für die Gewährung von Bundesmitteln zur Unterstützung von privaten Hörfunkanbietern in Deutschland beraten. Die Thüringer Staatskanzlei plant eine schnelle Unterzeichnung des Vertragswerkes, um den privaten Hörfunkanbietern schnell und unkompliziert Mittel zukommen zu lassen. Damit können Umsatzeinbußen und Insolvenzrisiken, die durch die coronabedingte Pandemie entstanden sind, abgewendet werden.
Ziel der Förderung ist es, möglichst noch ab diesem Monat bis zum Jahresende die privaten Hörfunkveranstalter in Thüringen temporär durch eine anteilige Förderung der Distributionsraten zu unterstützen, um deren Finanzrisiken zu reduzieren und damit insgesamt langfristig irreparable Schäden von der Hörfunklandschaft abzuwenden.