Das Land Brandenburg fördert die Amateur-Ensembles in diesem Jahr mit 100.000 Euro. Neben Laien-Chören profitieren erstmals auch instrumentale Amateurensembles von dem Förderprogramm. Mit den Mitteln unterstützt das Land anteilig die Finanzierung von Übungsleiter*innen.
Kulturministerin Manja Schüle: "Die Chorgemeinschaften und Amateurorchester tragen nicht nur zur kulturellen Belebung ihrer Heimat bei – sie schaffen insbesondere auch ein soziales Mit- und Füreinander vor Ort. Mit der Förderung wollen wir diese engagierte Arbeit würdigen und die Chöre und Ensembles bei der Gewinnung qualifizierter Übungsleiter*innen unterstützen. Und um Corona-bedingte Härten zu vermeiden, haben wir die Fördergrundsätze in diesem Jahr entsprechend angepasst“, so Schüle. "Das gilt auch für andere Kultur-Bereiche: Wir haben sowohl die Förderung von Kultur-Institutionen und -Projekten fortgesetzt als auch ein eigenes Corona-Unterstützungsprogramm in Höhe von 39 Millionen Euro aufgelegt. Damit wollen wir unsere Kultureinrichtungen stabilisieren und unsere Kulturschaffenden entlasten und ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen. Unser Ziel: Die kulturelle Vielfalt im Land Brandenburg erhalten.“
Das Land unterstützt seit 2017 Übungsleiter*innen von Amateur-Ensembles. Voraussetzungen für die Förderung von Laien-Chören oder Amateur-Orchestern sind unter anderem eine Mindestzahl von 16 Musiker*innen sowie eine aktive Beteiligung am öffentlichen Musikleben. Von den vorgegebenen 70 Stunde für Proben und Auftritten pro Jahr kann aufgrund der Corona-Pandemie im Einzelfall abgewichen werden. Ausgeschlossen sind Chöre und Orchester in Trägerschaft einer kommunalen oder privaten Musikschule, einer staatlichen oder privaten Hochschule oder sonstiger vom Land geförderter Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Honorars für eine Chorleiterin oder einen Chorleiter bzw. eine Orchesterleiterin oder einen Orchesterleiter, maximal 400 Euro pro Jahr. Chöre und Orchester können bis zum 15. Juni 2020 Anträge beim Landesmusikrat stellen.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie Antragsformulare finden sich auf den Internetseiten des Landesmusikrates: www.landesmusikrat-brandenburg.de