Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, MdB, noch in dieser Wahlperiode die Übergangsfrist für die Vergütungsabgabe zu verlängern. Das Bundesjustizministerium (BMJ)lehnt bislang diese Verlängerung kategorisch ab.

Im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wurde § 54 a Urheberrechtsgesetz dahingehend geändert, dass statt der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze für private Vervielfältigung nunmehr zwischen den beteiligten Kreisen Vergütungssätze ausgehandelt werden. Mit der Vergütungsabgabe wird die legale private Vervielfältigung abgegolten. Sie wird von den Verwertungsgesellschaften erhoben und an die Urheber ausgeschüttet. Gezahlt wird die Vergütungsabgabe von der Geräteindustrie, also den Herstellern und Importeuren von z.B. Computern und Druckern.

Wie zu befürchten war, gestalten sich die Verhandlungen mit der Geräteindustrie sehr schwierig. Der Gesetzgeber, der diese Schwierigkeiten geahnt hat, hat daher in § 27 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen. Laut dieser Übergangsfrist müssen bis zum Abschluss neuer Verträge zumindest die alten Vergütungssätze gezahlt werden. Diese Übergangsfrist läuft zum 01.01.2010 aus.

Bereits jetzt ist abzusehen, dass diese Frist nicht reichen wird, da noch in beträchtlichem Maße Neuverhandlungen anstehen. Wird die Übergangsfrist nicht verlängert, werden letztendlich die Urheber, d.h. die Autoren, Komponisten und andere Künstler, die Leidtragenden sein. Schon jetzt ist es so, dass im Gegensatz zum Jahr 2007, in dem insgesamt 149,7 Mio. Euro von der Geräteindustrie an die Künstler gezahlt wurden, im Jahr 2008 unter Hinweis auf die fehlende Einigung auf neue Vergütungssätze nur 52,0 Mio. Euro gezahlt wurden und das, obwohl die Übergangsfrist gilt. Wenn jetzt auch noch die Übergangsfrist wegfällt, droht ein noch dramatischerer Abgabeeinbruch.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nicht nachzuvollziehen ist die Sturheit des Bundesjustizministeriums, die Übergangsfrist nicht noch um ein Jahr zu verlängern. Diese Sturheit geht auf Kosten der Urheber. Die Unternehmen, die die Zahlung verweigern und die Verhandlungen verzögern, können sich die Hände reiben, weil sie Geld sparen. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob sie es mit der Unterstützung der Kreativen in Deutschland wirklich ernst meint. Was nützt uns eine Initiative Kreativwirtschaft der Bundesregierung, wenn bei wichtigen Fragen doch gegen die Künstler entschieden wird.“

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