Das US-Justizministerium hat die amerikanischen Musikverleger gegen sich aufgebracht, weil es ankündigte, die seit 1941 bestehende Lizenzierungspraxis der beiden US-Verwertungsgesellschaften ASCAP und BMI deutlich einzuschränken. Danach dürften ASCAP und BMI den Musikverwertern nur noch eine hundertprozentige Lizenzierung der Werke anbieten, auch wenn sie diese Rechte nur teilweise verwalten. Arbeiten nun ein ASCAP-Autor und ein BMI-Autor zusammen an einem Musiktitel, könnte dann ein Rundfunksender oder ein Streamingdienst die Rechte an diesem Werk nur von einer Verwertungsgesellschaft erwerben. Damit würden die Preissetzungsmöglichkeiten der ASCAP und der BMI mit der Folge eingeschränkt, dass die Auszahlungen an die Autoren und die Verlage deutlich sinken würden. Darüber hinaus befürchten die Musikverleger, dass Musikverwerter Verwertungsgesellschaften gegeneinander ausspielen können, um so noch geringere Zahlungen leisten zu müssen.
Musikverlage und Autoren befürchten nun, dass ein seit vielen Jahrzehnten bestehendes Geschäftsmodell auf den Kopf gestellt wird und die wahren Opfer dieser geplanten Änderungen US-Justizministerium wieder einmal die Kreativen sind.
In einer Stellungnahme des Independent Music Publishers Forums IMPF in Brüssel wird die Entscheidung des US-Justizministeriums als “eine absolute Katastrophe“ bezeichnet, die der gängigen Praxis der Musikindustrie entgegenstehe, da die Verwertungsgesellschaften dadurch zur 100%-igen Lizenzierung gezwungen würden, auch wenn sie nicht alle Rechteinhaber des Musikwerks vertreten. Heute werden nur noch wenige Pophits von einem einzigen Autor geschrieben. In vielen Fällen sind mehrere Autoren, die unter Umständen auch mit unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften liiert sind, beteiligt.
“Durch diese Entscheidung entstehen für alle, von den Musikverlagen bis zu den Verwertungsgesellschaften und den Lizenznehmern weltweit, nur Verwirrung und Chaos. Dieses gilt traurigerweise nicht zuletzt auch für die Autoren, die am meisten leiden werden, da dieses neue System zu ungerechten Preisen führt, die den wahren Wert ihrer Musikwerke nicht widerspiegeln”, sagte Pierre Mossiat, Vorsitzender des IMPF-Vorstands. Es sei dadurch nichts besser geworden. Vielmehr sei alles in einem noch desolateren Zustand.
Prof. Dr. Rolf Budde, Vize President des IMPF, warnte in Berlin vor den Folgen der Entscheidung für die internationalen Handelsbeziehungen mit den USA, da das US-Justizministerium sich über internationale Handelsprotokolle hinwegsetze und sogar die WTO-Vorschriften verletzen könnte, da die Anwendung dieser in anderen Ländern nicht anerkannten Regelungen auch außerhalb der USA entstandene Urheberrechte weitreichende Folgen haben könnte. Als Ergebnis, so Budde, könnten Autoren künftig weniger bereit sein, mit anderen Autoren, die durch andere Verwertungsgesellschaften vertreten sind, zusammenzuarbeiten. Das würde die bisherige große Vielfalt des Musikschaffens deutlich gefährden.
IMPF versprach in einer Erklärung den amerikanischen Verwertungsgesellschaften ASCAP und BMI sowie den örtlichen und internationalen Musikverlagen volle Unterstützung bei der Formulierung einer Antwort auf eine völlig vermeidbare und bislang unproblematische Situation, ausgelöst durch das US-Justizministerium.
Über das IMPF
Das IMPF dient als Netzwerk und Treffpunkt für unabhängige Musikverleger. Zu ihren wichtigsten Zielen gehören der Austausch von Erfahrungen und Best Practices unter den Musikverlagen, der Informationsaustausch über den rechtlichen Rahmen und das Musikverlagsumfeld, die Koordinierung von Maßnahmen und die Unterstützung von Projekten, die für die Komposition und Musikverlage relevant sind, die Interessenvertretung der Gemeinschaft von unabhängigen Musikverlegern und die Schaffung eines günstigen Umfelds für eine künstlerische, kulturelle, linguistische und kommerzielle Vielfalt im Bereich von Kompositionen und Musikverlagen.
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Quelle
http://www.buddemusic.de/