Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e. V. (bdv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e. V. (VDKD) einigten sich nach intensiven Gesprächen mit der GEMA über offene Punkte aus der Schiedsstellenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) aus dem Jahr 2009. Im Fokus stand dabei die Sichtweise der Schiedsstelle, dass Sponsoring- und Werbeeinnahmen einen geldwerten Vorteil darstellten, an welchem die Autoren zu beteiligen seien.
Gemäß der Einigung müssen ab 1. April 2011 Veranstalter, die zum Beispiel Einnahmen aus der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen erzielen, zusätzlich zum Allgemeintarif je nach Veranstaltungsgröße eine weitere Vergütung zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den Veranstaltungsbruttoumsatz zahlen.
Im Interesse der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hatten die Verbände Ende 2009 nach langwierigen Verhandlungen und einem Verfahren vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts zunächst nur einem Vergleich bezüglich der Erhöhung der allgemeinen Vergütungssätze zugestimmt. Die darüber hinaus von der GEMA geforderte Beteiligung der Autoren auch an weiteren geldwerten Vorteilen wie etwa Sponsoring- und Werbeeinnahmen wurde dabei mit der Maßgabe ausgeklammert, dass die Parteien darüber eine Einigung bis Ende 2010 erzielen.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Mit der Einigung ist ein Durchbruch in einem für die Vergütung unserer Urheber wichtigen Bereich gelungen: Wir haben gemeinsam mit den Konzertveranstalterverbänden festgelegt, welche Umsätze unter dem Begriff „geldwerter Vorteil“ zu verstehen sind und diese in den einschlägigen Tarif miteinbezogen“.
„Nach den schwierigen Verhandlungen über den Allgemeintarif haben wir nun nochmals ein halbes Jahr über die Beteiligung an Sponsoring- und Werbeeinnahmen verhandelt. Im Ergebnis haben wir uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese erneute Kostensteigerung nicht zu sehr auf die Kartenpreise auswirken wird“, so Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft.
„Um ein weiteres Mal einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden und unseren Mitgliedern endlich Sicherheit bei ihren Kalkulationen zu geben, haben wir auch bezüglich des weiteren Beteiligungsverlangens mit der GEMA erneut einen Vergleich ausgehandelt“, berichtet Michael Russ, Präsident des VDKD. "Zwar ist es bedauerlich, dass die Veranstalter erneut eine weitere Belastung hinnehmen müssen. Da aber die Schiedsstelle ausdrücklich festgestellt hat, dass die Autoren an Sponsoring- und Werbeinnahmen ebenfalls zu beteiligen sind, war das Ergebnis aus Sicht der Veranstalter unvermeidlich“, so Russ.
Der einschlägige Tarif U-K wird in Kürze entsprechend den Ergebnissen der Einigung neu veröffentlicht.
Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft und der VDKD vertreten die Interessen von über 500 Unternehmen der deutschen Veranstaltungsbranche und repräsentieren damit einen Gesamtumsatz von rund 3,2 Milliarden Euro bei über 106 Millionen verkauften Eintrittskarten.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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