Die Bundesversammlung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) hat auf ihrer Hauptarbeitstagung am 30./31. Mai 2008 die „Limburger Erklärung“ verabschiedet. Darin fordert der VdM die Politik auf, notwendige Voraussetzungen und Bedingungen für eine qualitativ angemessene und zugangsoffene musikalische Bildung in ganz Deutschland zu schaffen.
Neue und viel versprechende Konzepte zur Verstärkung von musikalischer Bildung in Deutschland weisen in den Ländern unterschiedliche Ansätze und Ziele auf. Diese müssen nach Auffassung des VdM jedoch den erforderlichen Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit und Zugangsoffenheit genügen. Der VdM appelliert dazu in seiner „Limburger Erklärung“ an die zuständigen Ebenen in der Landes- und Kommunalpolitik, „Infrastruktur und Entwicklung der öffentlichen Musikschulen mit hoher Priorität zu fördern. Um Kontinuität und Qualität dieses musikalischen Bildungsangebots zu sichern, bedarf es insbesondere vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen- und vorgaben in Ländern und Kommunen gesetzlicher Regelungen“ dazu. Die finanzielle Förderung der öffentlichen Musikschulen durch Länder und Kommunen sei unumgänglich, um den Zugang für Kinder und Jugendliche aller Schichten zu ermöglichen. Eine entsprechende Empfehlung hat auch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages gegeben.
Ebenso sei es erforderlich, die Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten durch die Verstärkung der musikpädagogischen Studiengänge auf die neuen Erfordernisse auszurichten.
Dazu Winfried Richter, Vorsitzender des VdM: „Der VdM sieht die Politik in der Verantwortung für eine umfassende Förderung der öffentlichen Musikschulen zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen für diesen zugangsoffenen Bildungsansatz. Denn diese dient als Investition in die nahe Zukunft eines Bildungs- und Kulturstaates, in dem die Entwicklung der Zivilgesellschaft wesentlich durch kreative und kulturelle Kompetenz bestimmt wird“.
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