Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten (und Liedtexte). Dies gilt beispielsweise auch für nicht-kommerzielle Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung. Allerdings besteht ab sofort für Familienbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten (und Liedtexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden.
Vergleichbare Angebote existieren bereits seit einigen Jahren für die im Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) organisierten rund 900 Volkshochschulen. „Mit der Erweiterung unseres Angebots stellen wir nun folgerichtig sämtliche Einrichtungen der Erwachsenbildung den Volkshochschulen gleich“, so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition. „Damit, so Krauß weiter, können nun auch Familienbildungsstätten oder vergleichbare Institutionen nach Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Kopien von Noten und Liedtexten für ihre Musikkurse herstellen und verwenden.“ Eine Jahreslizenz ist dabei schon ab EUR 96,- erhältlich.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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