Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose nach Tätigkeitsbereichen

Abbildung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose nach Tätigkeitsbereichen 2016

Die Bundesagentur für Arbeit zählte 2016 ca. 48.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Musikberufen. Diese gingen vor allem einer künstlerischen oder musikpädagogischen Tätigkeit nach.

Die von der Bundesagentur für Arbeit erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation. Für Tätigkeiten im Bereich Musik lagen bei fünf Berufs- bzw. Berufsuntergruppen Daten zu Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit vor. Die Beschäftigtenzahlen berücksichtigen dabei sämtliche sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer*innen einschließlich Auszubildende, Praktikant*innen und Werkstudent*innen.

In der Berufsgruppe "Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten" gab es 2016 knapp 23.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, vor allem waren dies Musiker*innen (17.382) und Sänger*innen (4.820). Zudem waren rund 1.000 Dirigent*innen und Komponist*innen beschäftigt. Arbeitlos gemeldet waren in dieser Berufsgruppe 816 Personen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Tätigkeitsbereichen
Abbildung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Tätigkeitsbereichen

Mit 17.500 Arbeitnehmer*innen war die Musikpädagogik die zweitgrößte Berufsgruppe, zugleich fanden sich hier die höchsten Arbeitslosenzahlen (1.278). Der Musikinstrumentenbau kam auf mehr als 3.500 Beschäftigte, der Musikfachhandel auf ca. 640. In den künstlerischen Therapien – Musik- und Kunsttherapie – gab es mehr als 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Staatsbürgerschaft
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Staatsbürgerschaft

Die Mehrheit der angestellten Musikpädagog*innen waren Frauen (56 %). Zugleich war die Teilzeitquote in dieser Berufsgruppe mit 80 % besonders hoch. Auch die Kunst- und Musiktherapeut*innen arbeiteten überwiegend in Teilzeit (74 %). In dieser Berufsgruppe lag der Frauenanteil sogar bei 80 %.

In der Gruppe der Musik-, Gesangs- und Dirigiertätigkeiten arbeiteten etwas weniger als  30 % der Arbeitnehmer*innen in Teilzeit. Besonders niedrig war die Teilzeitquote unter den Sänger*innen, die zugleich den höchsten Frauenanteil und den höchsten Anteil an Beschäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft aufwiesen. Von sämtlichen ausübenden Musiker*innen, Dirigent*innen und Komponist*innen in sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis waren 40 % Frauen und 22 % ausländische Staatsbürger*innen.

Im Ausbildungsberuf Musikinstrumentenbau arbeiteten rund 87 % der Angestellten in Vollzeit, im Musikfachhandel waren es ca. 73 %.

Tabelle
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen

Hinweis

Die Daten basieren auf der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und berücksichtigen im Gegensatz zum Mikrozensus (vgl. Statistik „Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen“) nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – ohne Selbstständige und Beamte, jedoch mit Beschäftigten in Ausbildung (Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudent*innen). Allerdings handelt es sich anders als beim Mikrozensus nicht um eine repräsentative Stichprobe, sondern um eine Vollerhebung. Die Informationen zur Beschäftigung wurden in der vorliegenden Tabelle vom miz mit denen zur Arbeitslosigkeit nach Berufen zusammengeführt. Hierfür wurden die zugrundeliegenden Statistiken – Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik (Arbeitslosenstatistik) – auf der Basis der berufssystematischen Einheiten miteinander kombiniert. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf das unterschiedliche Verfahren bei der beruflichen Zuordnung von Beschäftigten bzw. Arbeitslosen nicht unproblematisch, da sie bei der Beschäftigungsstatistik durch die meldepflichtigen Betriebe, bei der Arbeitsmarktstatistik hingegen durch Fachkräfte der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Die Darstellung der Berufe basiert auf der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (Ausgabe 2010), wobei in der vorliegenden Tabelle nur Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden, die als Musikberufe gesondert ausgewiesen sind. Weitere Musikberufe wie Musiklehrer*innen an allgemein bildenden Schulen, Musikdozent*innen an Hochschulen, Musikverleger*innen Musikdramaturg*innen etc. konnten nicht nachgewiesen werden, da diese nur in übergeordneten Kategorien in die Statistik einfließen und nicht gesondert ausgewiesen werden. Stichtag der Beschäftigungsstatistik ist jeweils der 30. Juni, Berichtsmonat der Arbeitsmarktstatistik jeweils Juni des angegebenen Jahres.

Legende

* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

** Nur nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010) gesondert ausgewiesene Musikberufe, nähere Erläuterungen s. Hinweis.

k.A. = keine Angabe

Statistik

Footnotes

  1. Aufgrund von temporären Problemen in der Datenverarbeitung sind nach den der Bundesagentur für Arbeit zum Zeitpunkt der Publikation vorliegenden Erkenntnissen die endgültigen Werte des Berichtsmonats Juni 2016 leicht untererfasst.

  2. Z.B. Lehrer*innen an Musikschulen, Facherzieher*innen Musik etc., jedoch ohne Leiter*innen von Musikschulen, da diese nach der Klassifikation der Berufe (2010) in der übergeordneten Berufsgruppe „Führungskräfte - Außerschulische Bildungseinrichtungen“ erfasst und nicht gesondert ausgewiesen werden, und ohne Musiklehrer*innen an allgemein bildenden Schulen.

  3. Z.B. Audio-Designer*innen, Repetitor*innen.

  4. Meister*innen der vorgenannten Kategorien.

  5. Z.B. Berufe in Handzuginstrumentenbau und -restauration, Schlagzeugbau.

  6. Einschließlich Auszubildenden, Praktikant*innen und Werkstudent*innen.

  7. Einschließlich Meister-, Techniker- bzw. gleichwertigem Fachschulabschluss.

  8. Bachelor, Diplom/Magister/Master/Staatsexamen und Promotion.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Tabellen Beschäftigte nach Berufen (KldB 2010), hrsg. v. der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 3/2017 sowie Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitsmarktstatistik, hrsg. v. der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 6/2016.

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