An den deutschen Musikhochschulen treten Menschen mit Behinderung – so wie auch im professionellen Musikbetrieb Deutschlands – selten in Erscheinung. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil beeinträchtigter Menschen im Musikstudium geringer ist als in der Gesamtbevölkerung. Eine präzise Einschätzung der Fallzahlen von Studierenden mit Behinderung an Musikhochschulen ist nicht möglich, da angesichts der zu erwartenden sehr geringen Zahlen keine Sonderauswertung von Bundesstatistiken vorliegt. Auch für den Arbeitsmarkt gibt es keine Studien über den genauen Anteil von Menschen mit Behinderung in Kultureinrichtungen mit dem Schwerpunkt Musik, weder die Künstlersozialkasse noch die Bundesagentur für Arbeit und das Statistische Bundesamt können zu diesen Fragen Auskunft geben.
Allein diese Nicht-Sichtbarkeit zeigt, dass das Thema Inklusion im Musikstudium noch ganz am Anfang steht. Eine weitere Schwierigkeit für die Analyse besteht darin, dass neben körperlichen Beeinträchtigungen, die beispielsweise das Spielen eines Instruments erschweren, die Zahl an psychischen Erkrankungen auch unter Studierenden aller Fächer zunimmt.[1]
In der Musik gilt für die dort festgestellten Gefährdungen – z. B. stressbedingte Erschöpfung – ein besonderes Gefährdungspotenzial durch die kompetitiven Strukturen in Wettbewerben, Probespielen oder Vorsingen. Jedoch lassen sich auch hier keinerlei Angaben machen, wie groß die Zahl chronischer Erkrankungen ausfällt, die als Behinderung anzusehen sind.
Musikhochschulen sind kaum in allen Bereichen barrierefrei. In Bezug auf sichtbare Barrieren ist das offenkundig, beispielsweise müssen in den historischen Gebäuden Maßnahmen zur Überwindung von Treppen nachträglich und häufig im Einklang mit dem Denkmalschutz erfolgen. Selbst in jüngeren Hochschulbauten sind aus architektonischen Gründen noch Zwischengeschosse oder verschiedene Ebenen in öffentlichen Bereichen zu finden – von den Bühnenzugängen oder Orchestergräben ganz zu schweigen. Auch bestehen digitale Barrieren, das betrifft die Webseiten der Hochschulen, aber auch den OPAC in der Bibliothek, eingesetzte Lernplattformen, Softwareprodukte, fehlende Untertitel für Hörgeschädigte bei Lernvideos u. a. m., die sowohl in der Außendarstellung als auch im Studienbetrieb exkludierend wirken können. Als öffentliche Einrichtungen sind alle Hochschulen nicht zuletzt auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien gehalten, derartige Beschränkungen abzubauen.
Künstlerische Eignungsprüfung und Umgang mit Barrieren
Die zentrale Hürde des Musikhochschulzugangs bildet jedoch die Eignungsprüfung, mit der die Zulassung zu den meisten Musikstudiengängen erfolgt. Künstlerische Exzellenz ist ein wesentliches Merkmal des Musikstudiums, und diesem Anspruch kann nur genügen, wer bereits zu Studienbeginn über ein sehr hohes Niveau verfügt. Davon abzuweichen hätte Auswirkungen auf bestimmte Bereiche des Studienbetriebs, beispielsweise kann ein Ensemble nur dann höchsten künstlerischen Ansprüchen genügen, wenn alle Mitglieder über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
Eine Ablehnung von Bewerbungen darf nicht aus Erwägungen erfolgen, die diskriminierend sind. Das können Vorstellungen von bestimmten Körperbildern sein, die mutmaßlich auf der Bühne erwartet werden. Doch ebenso können in einer Eignungsprüfung auch Aspekte wie Geschlecht, Hautfarbe oder Nationalität zur Diskriminierung führen. Wegen der sehr grundlegenden Mitbestimmungsrechte der Lehrenden bei der Auswahl sind solche Vorfälle schwer zu erkennen, letztlich wird die Nicht-Zuerkennung einer künstlerischen Eignung festgestellt. Darüber zu urteilen, liegt zu Recht in den Händen der Prüfungskommissionen, die diese Aufgabe mit Sensibilität und Verantwortlichkeit wahrnehmen müssen.
Für die Zulassung zu den meisten Musikstudiengängen ist in erster Linie die künstlerische Leistung im Hauptfach ausschlaggebend, Prüfungen in weiteren Fächern gehören aber ebenfalls zum Bewerbungsverfahren. Schon in der Eignungsprüfung kann ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden, der i. d. R. individuell festgelegt wird. Solche Maßnahmen können während des Studiums bestehen bleiben oder neu vereinbart werden. Das kann bedeuten, dass bei Einschränkungen in der Wahrnehmung die Bearbeitungszeiten für Klausuren oder schriftliche Arbeiten verlängert werden oder die Prüfungsform ersetzt wird, z. B. durch eine mündliche Prüfung. Auch die Verkürzung eines Prüfungsprogramms oder der Vortrag technisch vergleichsweise leichter Werke ist möglich, z. B. bei den Anforderungen an ein instrumentales Nebenfach. Eine Studienzeitverlängerung kann gewährt werden. Mitunter wird Menschen mit Beeinträchtigung eine Assistenz an die Seite gestellt, die physische Barrieren zu überwinden hilft oder den Verlauf in Seminaren dokumentiert.
Musik studieren mit Behinderung
Im Studienalltag können Lehrende gestatten, Lehrveranstaltungen aufzuzeichnen, sie können Vortragsskripte und Präsentationen zur Verfügung stellen oder anders dazu beitragen, Barrieren aktiv abzubauen. Solche Maßnahmen nehmen jedoch Einfluss auf die Unterrichtssituation als solche, sodass die Entscheidung darüber den Lehrenden obliegt. Auch in zentralen Einrichtungen der Hochschulen können Barrieren überwunden werden, beispielsweise durch die Anschaffung von Brailleschriftkonsolen für Blinde in den Bibliotheken.
Nicht zuletzt wegen solcher Maßnahmen finden sich an den deutschen Musikhochschulen immer wieder auch hervorragende Studierende mit Behinderungen, die erfolgreich studieren und einen Platz im Musikleben finden. Ohnehin sind sich die deutschen Musikhochschulen der Herausforderungen zum Thema Inklusion seit Jahrzehnten bewusst und haben sich anlässlich ihrer Rektorenkonferenz im Sommer 2023 erneut dazu ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass auf Hochschulleitungsebene vielerorts die deutliche Bereitschaft zu erkennen ist, die Musikhochschulen inklusiver zu gestalten – sowohl im Hinblick auf die Annahme von Studierenden mit Beeinträchtigung als auch auf eine deutliche Stärkung der Studieninhalte hin zu einer inklusiv orientierten Musikpädagogik und Musikvermittlung. Die Teilhabe an den künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Musikstudienfächern soll verbessert und somit ein Beitrag für die Gesamtgesellschaft geleistet werden.
An den Eignungsprüfungen für Vokal- und Instrumentalfächer nehmen deutlich weniger Menschen teil, die im Vorfeld einen Behindertenstatus angegeben haben oder bei denen eine Beeinträchtigung im Verfahren offenkundig wird, als es dem Anteil der altersgleichen Personengruppen in der Gesamtbevölkerung entsprechen müsste. Dieser Umstand dürfte vor allem der Tatsache zuzuschreiben sein, dass sich bereits unter dem musikalischen Nachwuchs kaum junge Menschen mit Behinderung finden. Auch wenn an den Schulen und bei den Musiklehrkräften Inklusion im Instrumental- und Vokalunterricht zunehmend Realität wird, scheint die Zahl der erfolgreichen Nachwuchsmusiker*innen mit Beeinträchtigung (noch) zu stagnieren. Beispielsweise treten im bedeutenden Wettbewerb Jugend musiziert auf Bundesebene kaum junge Menschen mit Beeinträchtigung in Erscheinung – auch hier ist allerdings Nachteilsausgleich kein Thema, anders als es etwa im Para-Sport der Fall ist. Auch in der Amateurmusik, die als ein sozialintegratives Feld gilt und sich ebenfalls schon seit längerem mit dem Themenfeld befasst, sind Menschen mit einer Beeinträchtigung in der Breite nicht übermäßig sichtbar. Über die Gründe dafür kann an dieser Stelle nur spekuliert werden: Für viele Kinder mit Beeinträchtigung und ihre Eltern steht möglicherweise eine intensive Instrumental- oder Gesangsausbildung nicht an erster Stelle, denn es fehlt an Beispielen für gelingenden inklusiven Musikunterricht ebenso wie an Vorbildern (auch wenn hier einige Namen zu nennen wären). Oder aber die Wahl fällt auf Instrumente oder Genres, die nicht zum Ausbildungsbereich der Musikhochschulen gehören und als niedrigschwelliger angesehen werden – oder es auch tatsächlich sind, denn die Herausforderungen an aktiv Musizierende sind beträchtlich. Ein gutes Körperbewusstsein, hohe Koordinationsfähigkeit im Instrumentalspiel, eine schnelle Auffassungsgabe und Reaktionsfähigkeit sind nur einige Fähigkeiten, die für Musiker*innen im Allgemeinen grundlegend, im professionellen Kontext aber nahezu unverzichtbar sind. Dieses hohe Anspruchsniveau gilt für manche Instrumente schon ab dem Vorschulalter. Eine entsprechend auf Wettbewerb und Höchstleistung ausgerichtete musikalische Frühförderung dürfte für Familien, die sich zunächst recht allgemein mit Fördermaßnahmen für die besonderen Bedürfnisse ihres Kindes befassen, keine ernsthafte Option sein.
Auch Musikhochschulen stellen sich zunehmend die Frage, inwieweit sie durch das Aufrechterhalten exkludierender Strukturen Menschen mit Behinderung ausschließen – dies allerdings stets im Einklang mit einer Bestenauslese, die sich aus dem Exzellenzauftrag der Musikhochschulen ergibt. Es finden sich in vielen Bereichen des Alltags exkludierende Maßnahmen bei der Berufswahl: Für manche Berufe gelten bestimmte Körpergrößen oder Regelungen zum Körpergewicht – selbst außerhalb der als Behinderung anerkannten Maße –, und teilweise werden Tauglichkeitsprüfungen durchgeführt. Die Zulassung zu wissenschaftlichen Studiengängen unterliegt Anforderungen, denen nicht alle Menschen gewachsen sind. Personen mit Epilepsie dürfen nur im Rahmen bestimmter Regelungen ein Kraftfahrzeug führen. Für Blinde ist die Unmöglichkeit, den Führerschein zu erlangen, sogar evident. Wenn solche Evidenzen eine fehlende musikalisch-künstlerische Eignung begründen, ist das Nichtbestehen der Eignungsprüfung nachvollziehbar.
Ansätze zur Weiterentwicklung inklusiver Musikhochschullehre
Umso wichtiger ist es, den Blick auf die Bereiche zu richten, in denen Musikhochschulen einen dauerhaften Beitrag zur Inklusion leisten können. Musikhochschulen sind unzureichend auf Studierende mit Beeinträchtigungen vorbereitet und angesichts der geringen Fallzahlen auch kaum in der Lage, die benötigten Strukturen vorzuhalten. Auf der anderen Seite können diese kleinen Hochschulen Wege anbieten, mit denen in Sonderfällen im Studienbetrieb individuelle Lösungen ermöglicht werden. Jedoch können Musikhochschulen dabei weder umfassende Prozesse entwickeln, die generell anwendbar sind, noch auf bestimmte Fragestellungen spezialisierte Mitarbeiter*innen beschäftigen. Hier sind verbesserte Rahmenbedingungen nötig; ein konkreter fachlicher Austausch mit anderen Hochschulen oder gemeinsame Anlaufstellen tragen beispielsweise dazu bei.
Inklusive Lehrangebote bedürfen einer veränderten Hochschuldidaktik, Materialien müssen barrierefrei aufgearbeitet sein und der Zugang zu Medien oder Lehrplattformen ist entsprechend zu gestalten. Im individuell angelegten Einzelunterricht kann Verunsicherung entstehen, in welcher Form die Lehre angemessen erfolgen soll. Vertraute, über lange Zeit angelegte Vermittlungswege müssen möglicherweise verlassen werden und alle Beteiligten bewegen sich auf unbekanntem Terrain. Seit vielen Jahren beschäftigen sich Musikhochschulen grundsätzlich mit dem Thema Lehrentwicklung, auf dieser Basis kann eine inkludierende Hochschullehre weiterentwickelt werden.
Durchaus fortgeschritten ist die Kompetenzentwicklung für Inklusion in der Musikpädagogik und der Musikvermittlung. Da Inklusion in Schule und Musikschule mittlerweile in den Alltag eingezogen ist, findet sich dieses Thema in der Lehre wieder. Vielerorts können entsprechende Praxiserfahrungen im Rahmen von Studierendenpraktika schon während des Studiums gemacht und unter fachkundiger Begleitung reflektiert werden. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Inklusion nimmt die Kompetenz im Haus grundsätzlich zu, fachlich ausgewiesene Lehrende versetzen vor allem Studierende in die Lage, im späteren Berufsleben inklusiven Musikunterricht zu erteilen – ein wesentlicher Schritt, um auf längere Zeit bei jungen Menschen mit Beeinträchtigung die Grundlagen zu legen, um das Studium an einer Musikhochschule zu erwägen. Studierende mit Beeinträchtigungen können sogar weiterführend von Lehrveranstaltungen zu inklusiver Musikpädagogik profitieren, indem sie gegenüber ihren Lehrenden aller Fächer konkrete Vorschläge für einen angemessenen Unterricht machen. Dies wäre mit einem Paradigmenwechsel verbunden, auf den sich die Beteiligten einlassen müssen: Nicht mehr die Lehrenden allein bestimmen die methodische Gestaltung des Unterrichts, sondern gemeinsam mit den Studierenden wird sie ausgehandelt und optimiert. Eine solche Form der Lehrentwicklung dürfte die nachhaltigste sein.
Einfluss der Berufspraxis auf die Hochschullehre
Gleichzeitig müssen an den Hochschulen Strategien der Verunmöglichung von Inklusion erkannt und hinterfragt werden. Dazu gehört auch der Blick auf die spätere Berufspraxis, in der Exklusionsmechanismen wirken, die kaum überwindbar scheinen: Mobilitätseingeschränkte Musiker*innen können in einer Orchesteraufstellung nicht ohne Weiteres auf- und abtreten. Blinde Sänger*innen dürfen sich auf einer Opernbühne mit geöffnetem Orchestergraben aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kaum frei bewegen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus bestimmten Normierungen, die sich im Konzert- oder Opernbetrieb herausgebildet haben. Es ist legitim, sie zu hinterfragen, doch wollen die Musikhochschulen diese Normierungen im Interesse einer praxisnahen Berufsausbildung in ihrem Studienbetrieb nachbilden oder verstärkt darüber nachdenken, wie Inklusion und künstlerische Innovation gemeinsam neue Wege gehen können? Denn Hochschulen sind auch Orte für Entwicklungen und Experimente. In weitgehend sanktionsfreien Räumen kann Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, eigene künstlerische Ausdrucksweisen oder Vermittlungsformen auszuprobieren, neue Perspektiven und Ideen zu realisieren. In offenen Formaten lassen sich inklusive Ansätze besonders gut umsetzen und nicht selten wird in solchen Projekten deutlich, welche Bereicherung eine inklusive Arbeit für alle Beteiligten darstellt. Jedoch stehen sie scheinbar im Widerspruch zur „Employability“, die den Absolvent*innen mittlerweile von der Berufspraxis abverlangt wird – der Druck auf möglichst reibungsloses Einfügen in das Berufsleben ist spürbar gestiegen: An Musikschulen oder in Orchestern und Ensembles scheint die Tendenz abzunehmen, jungen Kolleg*innen eine Entwicklungszeit zuzugestehen. [2] Dieser Druck wirkt sich spürbar auf das Studierverhalten und den Umfang der Studienangebote aus.
Auch sind Musikhochschulen aufgrund ihrer Geschichte, ihres Selbstverständnisses und ihres Bildungsauftrags nicht darauf eingestellt, alle musikalischen Genres gleichermaßen zu vertreten. Über die traditionelle Beschäftigung mit der im weitesten Sinne „klassischen“ Musik hinaus bestehen an manchen Orten Jazz- und Popmusikabteilungen und selten auch andere Bereiche, wie beispielsweise Volksmusik. Die Rahmenbedingungen ähneln sich jedoch stets, der Hochschulzugang erfolgt über eine Eignungsprüfung mit Hauptfach und Nebenfächern. Die Vielfalt an musikalischen Entwicklungen und der Austausch mit Musik anderer Kulturen in unserer von Migration und Globalisierung geprägten Gesellschaft umfasst ein sehr viel weiteres Spektrum an Genres, als es an einer Musikhochschule abgebildet werden kann. Erwähnenswert erscheint der Aspekt an dieser Stelle, weil insbesondere in der populären Musik eine Professionalisierung auch außerhalb der Musikhochschulen gelingen kann, hier entstehen künstlerische Karrieren ohne eine jahrelange musikalische Frühförderung. Trotzdem haben jugendkulturell entstandene Genres auch den Weg in die Pop-Studiengänge der Musikhochschulen gefunden, wenngleich weitgehend unter den für klassische Musik geltenden Studienstrukturen.
Herausforderungen und Chancen
Ein möglicherweise für bestimmte Musikstile oder Studiengänge definierter eigenständiger Zugang zum Musikstudium wird vor allem im Bereich der pädagogischen Studiengänge als Chance gesehen, die Studierendenzahlen zu erhöhen und somit den musikpädagogischen Nachwuchs zu stärken. Solche Zugangswege würden mehr Menschen ein Musikstudium ermöglichen und damit auch mehr Personen mit Beeinträchtigungen offenstehen. Die Umsetzung dieser Überlegungen wäre eine große Herausforderung, denn sie berühren zum einen das Selbstverständnis der Musikhochschulen, zum anderen ist Inklusion nicht zum Nulltarif zu haben, sondern erfordert Investitionen auf allen Ebenen. Dieser Diskurs muss noch geführt werden.
Musikhochschulen bilden auf musikalischen Karrierewegen eine bedeutende Zwischenstation. Die Verbesserung der Inklusion in der musikalischen Bildung ist ein Anliegen, das von den Hochschulen selbst, aber auch in vielen Anschlussbereichen des Musikstudiums bearbeitet werden muss. Deshalb sind sie sowohl auf eine gute Kooperation mit Akteur*innen der musikalischen Kinder- und Jugendbildung als auch mit den musikbezogenen Kultureinrichtungen angewiesen.
Fußnoten
Vgl. die Forsa-Umfrage zum Gesundheitszustand von Deutschlands Studierenden, die 2023 im Auftrag der Techniker Krankenkasse durchgeführt wurde. Online unter: https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/tk-gesundheitsreport-2023-2149758 (Zugriff: 10. Oktober 2023).
Zur Situation in Orchestern vgl. die Untersuchung von Kathrin Bellmann: Das Probespiel im Orchester als Personaleignungsdiagnostik, Problemstellungen und Lösungsansätze, Berlin 2020 sowie Hartmut Karmeier: Aktuelle Probespielstatistik. Erfassungszeitraum: Spielzeiten 2007/08 bis 2009/10, in: das Orchester 03/2012, S. 32.