Der Bundestag erhält fachliche Zustimmung zu den Gesetzesentwürfen, die Vorgaben der WIPO und der EU umsetzen sollen.
Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestags empfiehlt eine Annahme von zwei Gesetzesentwürfen zur Urheberrechtsreform, die jeweils einen Beitritt zu Grundsätzen der WIPO (World Intellectual Property Organization, Drucksache 15/15) und der EU-Richtlinie (Drucksache 15/38) vorsehen. Mit diesen Gesetzen soll das Urheberrecht unter anderem an digitale Strukturen angepasst werden. Die Empfehlung sieht einige Änderungen für öffentliche Zugänglichkeit, Kopierschutz und die Annäherung von darbietenden Künstlern an Urheber im Gesetz nach EU-Richtlinie vor. Sie stellt diese in einer Gegenüberstellung der geltenden und entworfenen Gesetzestexte dar.