Die Europäischen Kommission führte zwischen 1995 und 2002 Sondierungen zu individueller und kollektiver Rechtewahrnehmung durch. Die Ergebnisse sind in dieser Mitteilung enthalten. Hinsichtlich individueller Rechtewahrnehmung sei in allen Mitgliedsstaaten eine gute gemeinsame Grundlage in Kraft. Für die kollektive Rechtewahrnehmung sei eine Rahmenregelung zu Effizienz, Transparenz und Rechenschaftsfähigkeit von Verwertungsgesellschaften nötig.