In dem Papier wird betont, dass musikalische Bildung nicht hinter den Schulen zurückstehen dürfe. Wenn diese wieder öffnen, müsse auch der schulische und außerschulische Musikunterricht in allen Bereichen wieder möglich sein.
Zu den vorgeschlagenen Hygienemaßnahmen gehört das Musizieren im Freien bzw. in Räumen bei geöffneten Fenstern, die einen Durchzug von Luft gewährleisten. Dies sei Proben in einem geschlossenen Raum (ohne Lüftungstechnik) vorzuziehen.
Das Papier weist darauf hin, dass auch bei konstanter Belüftung oder Luftreinigung eine Infektionsübertragung über Aerosole in Innenräumen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Das bestehende Restrisiko steige mit der Aufenthaltsdauer im Raum und je mehr Personen sich gleichzeitig im Raum aufhalten. Daher wird empfohlen, die Anzahl der Anwesenden zu reduzieren und sich nur für die Dauer der Veranstaltung im Gebäude aufzuhalten.
Aus Sicht der Autor*innen können die Hygienemaßnahmen und die bisher vorgeschriebenen Abstände geändert oder ggf. aufgehoben werden, sobald eine sichere Negativtestung im Vorfeld möglich ist und es wissenschaftlich fundierte Aussagen darüber gibt, ob von geimpften bzw. negativ getesteten Menschen eine Infektionsgefahr ausgeht. Sobald ein hoher Impfschutz in der Bevölkerung bestehe, solle eine Wiederaufnahme des Proben- und Konzertbetriebs im gesamten Musikbereich uneingeschränkt erfolgen.
Bis auf weiteres, so die Empfehlung, könne auf den Einsatz von Masken nicht verzichtet werden, um das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu reduzieren. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Singmasken-Quernahtmasken wird ausdrücklich hingewiesen.