Die Bundesregierung schlägt ein Gesetz zur Urheberrechtsreform vor, das sie mit diesem Entwurf an den Bundespräsidenten zur Beschlussfassung im Bundestag übersendet. Das Gesetz soll die „Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ (kurz „EU-Richtlinie“) umsetzen, welche eine Vereinheitlichung des Urheberrechts in Europa und eine Anpassung an die Vorgaben der WIPO (World Intellectual Property Organization) vorsieht. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in diesem Entwurf zunächst die unbedingt nötigen Änderungen, etwa zu Privatkopien, Schrankenregelungen und dem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, jedoch noch keine umfassende Neuregelung enthalten sind.