Die Deutsche Orchestervereinigung gibt einen Überblick über die Mindeststandards, die nach arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen einzuhalten sind.
Die Standards ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Sie dienen dem Gesundheitsschutz von Musikern und sollen Schaden von ihren Instrumenten abwenden. Die Temperaturen am Arbeitsplatz müssen gesundheitlich zuträglich sein, d. h. sie dürfen weder zu hoch noch zu niedrig sein. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden.