In seinem Forderungspapier erläutert der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), warum eine wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen mit Abstandsregeln von 1,50 m unmöglich sei. Dies bedeute für einen unabsehbaren Zeitraum den weiteren Stillstand des Veranstaltungsgeschäfts. Sollten für die kleinen, mittleren und großen Privatbetriebe der deutschen Veranstaltungswirtschaft die Abstandsregeln aus Infektionsschutzgründen erforderlich bleiben, müssten staatliche Finanzierungsinstrumente eingeführt bzw. ausgebaut werden, um einen Veranstaltungsbetrieb weiterhin zu ermöglichen. Auch müssten öffentlich-rechtliche Regelungsinstrumente für den Wirtschaftszweig angepasst bzw. erleichtert werden, um die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu gewährleisten.