Der Landesmusikrat NRW analysiert die Situation der musikalischen Bildung und gibt Handlungsempfehlungen.
Das Positionspapier verbindet die Unterscheidung von "allgemeiner musikalischer Bildung“ und "individueller musikalischer Bildung“ mit drei zentralen Bereichen der musikalischen Bildungsarbeit in NRW: "Musikalische Bildungsarbeit in der Kindertagestätte“, "Musikalische Bildungsarbeit in der Grundschule und in den Sekundarstufen I und II“ sowie "Musikalische Bildungsarbeit durch Musikschulen, Musikverbände und Musikbibliotheken“.