Die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und die DOV fordern, Lehraufträge als privatrechtliches Vertragsverhältnis auszugestalten.
Nur so könnten die Hochschulen gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen und Qualität der Lehre sicherstellen. Als Interessenvertretung der Lehrbeauftragten setzt sich die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) seit zehn Jahren mit Unterstützung der Deutschen Orchestervereinigung für die finanzielle und soziale Besserstellung der Lehrbeauftragten ein.