Kontakt
Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Träger:
Land Sachsen-Anhalt.
Historie:
Erstmalige Vergabe 2015.
Aufgaben:
Ehrung von Künstler:innen aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. Alle 2 Jahre (gerade Jahre) vergebener Geldpreis in Höhe von 10.000,- €.
Bedingungen:
Für Künstler:innen, die durch Geburt, Wohnsitz, Anstellung oder ihr künstlerisches Schaffen in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind. Keine Altersbegrenzung.
Eigenbewerbung:
Nicht möglich. Vorschlagsberechtigt sind Musikvereine und -institutionen des Landes Sachsen-Anhalt sowie Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland.