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Musikschulen in Baden-Württemberg

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Wo kann ich Musikunterricht in Baden-Württemberg erhalten?

Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an musikalischen Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. In Baden-Württemberg zählen hierzu öffentliche und privat getragene Musikschulen sowie das Angebot selbstständiger Musiklehrkräfte. Sie führen Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran, finden und fördern musikalische Begabungen und leiten Interessierte verschiedener Altersgruppen zum aktiven Musizieren an.
Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet die öffentlichen, im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zusammengeschlossenen Einrichtungen; dargestellt werden außerdem spezialisierte Ausbildungsinstitute und freie Musikschulen, sofern sie mindestens drei bis vier Lehrkräfte haben, mindestens 80 bis 100 Wochenstunden Unterricht erteilen und eine sichtbare Organisationsstruktur haben. Dies trifft in besonderem Maße auf die im Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) und Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) organisierten Einrichtungen zu.
Aus Kapazitätsgründen dokumentiert das miz keine einzelnen Privatlehrkräfte, wenngleich diese einen erheblichen Anteil an der musikalischen Ausbildungslandschaft ausmachen. Zusammengeschlossen sind viele dieser Privatlehrkräfte im DTKV.

Wo kann ich Musikunterricht in Baden-Württemberg erhalten?

Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an musikalischen Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. In Baden-Württemberg zählen hierzu öffentliche und privat getragene Musikschulen sowie das Angebot selbstständiger Musiklehrkräfte. Sie führen Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran, finden und fördern musikalische Begabungen und leiten Interessierte verschiedener Altersgruppen zum aktiven Musizieren an.
Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet die öffentlichen, im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zusammengeschlossenen Einrichtungen; dargestellt werden außerdem spezialisierte Ausbildungsinstitute und freie Musikschulen, sofern sie mindestens drei bis vier Lehrkräfte haben, mindestens 80 bis 100 Wochenstunden Unterricht erteilen und eine sichtbare Organisationsstruktur haben. Dies trifft in besonderem Maße auf die im Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) und Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) organisierten Einrichtungen zu.
Aus Kapazitätsgründen dokumentiert das miz keine einzelnen Privatlehrkräfte, wenngleich diese einen erheblichen Anteil an der musikalischen Ausbildungslandschaft ausmachen. Zusammengeschlossen sind viele dieser Privatlehrkräfte im DTKV.