Örtliche Veranstalter im Musikbereich
- Alle Institutionengruppen
- Musikunternehmen
- Veranstalter / Agentur
- Örtlicher Veranstalter (181)
- Keine Ergebnisse gefunden
- Keine Ergebnisse gefunden
- Keine Ergebnisse gefunden
- Keine Ergebnisse gefunden
Welche Aufgaben haben Örtliche Veranstalter im Musikbereich?
Örtliche Veranstalter, auch lokale Promoter oder „Örtliche Durchführer“ genannt, sind Konzertveranstalter, die einzelne Konzerte in Kooperation mit anderen Konzert- oder Tourneeveranstaltern durchführen. Mit ihrer regionalen Expertise planen und organisieren sie Konzerte und Livemusik-Veranstaltungen und führen diese vor Ort durch. Dabei tragen sie nicht unbedingt das wirtschaftliche oder organisatorische Risiko der einzelnen (Tournee-)Veranstaltung. Sie arbeiten eng mit den örtlichen Musikspielstätten und Venues wie Konzerthäusern und Musikclubs zusammen. Örtliche Veranstalter können auch eigene Veranstaltungen durchführen oder eine Spielstätte betreiben.
Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet die im Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. (BDKV) organisierten Örtlichen Veranstalter sowie weitere Musikunternehmen, sofern Angaben eingereicht wurden. Institutionen, die sich ausschließlich auf die Bespielung eines einzelnen Veranstaltungsorts konzentrieren, werden nicht aufgeführt.
Ergebnisliste
Welche Aufgaben haben Örtliche Veranstalter im Musikbereich?
Örtliche Veranstalter, auch lokale Promoter oder „Örtliche Durchführer“ genannt, sind Konzertveranstalter, die einzelne Konzerte in Kooperation mit anderen Konzert- oder Tourneeveranstaltern durchführen. Mit ihrer regionalen Expertise planen und organisieren sie Konzerte und Livemusik-Veranstaltungen und führen diese vor Ort durch. Dabei tragen sie nicht unbedingt das wirtschaftliche oder organisatorische Risiko der einzelnen (Tournee-)Veranstaltung. Sie arbeiten eng mit den örtlichen Musikspielstätten und Venues wie Konzerthäusern und Musikclubs zusammen. Örtliche Veranstalter können auch eigene Veranstaltungen durchführen oder eine Spielstätte betreiben.
Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet die im Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. (BDKV) organisierten Örtlichen Veranstalter sowie weitere Musikunternehmen, sofern Angaben eingereicht wurden. Institutionen, die sich ausschließlich auf die Bespielung eines einzelnen Veranstaltungsorts konzentrieren, werden nicht aufgeführt.