Der Further Drachenstich, Künstlerische Drucktechniken sowie zwei weitere Traditionen und Wissensformen zählen seit Freitag, dem 16. März 2018, zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Drei Modellprojekte, darunter die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg, wurden als "Gute Praxis-Beispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes“ anerkannt. Beschlossen wurde ebenfalls die Nominierung des Hebammenwesens für die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes sowie eine Beteiligung Deutschlands an einer Mehrländernominierung der Bauhüttentradition im Jahr 2019.

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, betont: "Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen den kulturellen Reichtum in Deutschland. Sie machen deutlich, wie viele Menschen jeden Tag kreativ tätig sind, ihr Wissen und Können fortentwickeln und weitergeben und so einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten.“

Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg

Ausführliche Informationen zur Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg hat die Deutsche UNESCO-Kommission auf folgender Webseite zusammengestellt.

Weitere Informationen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles Kulturerbe

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