Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz schreibt in einer Pressemitteilung vom 8. April 2020:

"'Die Soforthilfen des Bundes werden rechtsformunabhängig gewährt', darauf weist Kultur- und Weiterbildungsminister Konrad Wolf hin. Ebenso ist eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Es reicht jedwede "wirtschaftliche Tätigkeit“ eines Antragstellers aus, sofern dieser "dauerhaft am Markt“ tätig ist. Das bedeutet, dass auch private gemeinnützige Institutionen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs Soforthilfe beantragen können. Sie müssen allerdings die übrigen Voraussetzungen, wie z.B. das Vorhandensein betrieblicher Kosten, erfüllen.

Besonders die kulturelle Vielfalt im Land sei ohne das breite Spektrum an kulturellen Vereinen nicht möglich, so der Kulturminister. "Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kulturszene. Ich freue mich deshalb, dass es in den Verhandlungen mit dem Bund gelungen ist, das Corona-Sofortprogramm für die, oft als gemeinnützig anerkannten Vereine, zu öffnen. Dies gilt ebenso für die Akteure in der Weiterbildung“, ergänzt Minister Konrad Wolf.  

Rein ehrenamtlich betriebene Unternehmen fallen nicht darunter, auch wenn betriebliche Sachaufwendungen anfallen. Sie müssen mindestens einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte haben. Ebenfalls nicht im Soforthilfeprogramm des Bundes berücksichtigt werden "öffentliche Unternehmen“. Dazu gehören Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft und solche, die hauptsächlich vom Staat bezuschusst werden."

Quelle: https://mwwk.rlp.de

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Auch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst weist in einer Pressemitteilung vom 7. April auf die Corona-Soforthilfe für Vereine hin:

"'Eine Woche nachdem der Antrag auf Soforthilfe online eingestellt wurde, sind bereits knapp 250 Millionen Euro an kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige in Hessen ausgezahlt worden. Wir sind froh, dass wir schnell und unbürokratisch denjenigen unter die Arme greifen können, die wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzbedrohende Situation geraten sind', sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Dienstag in Wiesbaden. Insgesamt seien innerhalb einer Woche 87.700 Anträge beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht worden, von denen bereits rund 25.000 bewilligt und festgesetzt wurden.

Wirtschaftlich tätige Vereine: Liquiditätslücken ausgleichen

Klargestellt wurde am Dienstag (7. April 2020), dass auch Vereine Soforthilfe beantragen können, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Das betrifft insbesondere Vereine, die so genannte Zweckbetriebe unterhalten, also kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater, und kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen. "Wenn diese Vereine sich dauerhaft am Markt als Unternehmen betätigen, sind Liquiditätslücken, die durch die Corona-Pandemie in diesem Betrieb entstehen, förderfähig“, erläutert Kunstministerin Angela Dorn. "Das heißt, dass Einnahmeausfälle, die etwa aus entgangenen Eintrittsgeldern oder Unterrichtsgebühren entstehen, geltend gemacht werden können. Diese Klarstellung war mir sehr wichtig, weil es gerade im Kulturbereich viele als Vereine organisierte Einrichtungen gibt, es nutzt aber auch Vereinen im Sport und im sozialen Bereich.“ Vereine, denen durch die Corona-Pandemie ein Liquiditätsengpass in einem wirtschaftlichen Bereich entsteht, der nicht dem Vereinszweck dient, konnten schon bisher Soforthilfe beantragen. Das gilt zum Beispiel für den Teil des Sportvereins, der eine Vereinsgaststätte unterhält.

Innenminister Beuth ergänzte: 'Unsere Regierungspräsidien sind sehr gut aufgestellt, um die Anträge rasch zu prüfen, sodass die Soforthilfen schnell überwiesen werden können. Auch für Sportvereine ist es möglich, für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten beim Regierungspräsidium Anträge zu stellen. Der größte Teil unserer fast 8.000 Sportvereine in Hessen organisiert sich aber rein ehrenamtlich. Auch dort können aufgrund der Corona-Krise finanzielle Engpässe entstehen, weil zum Beispiel Wettkämpfe, Veranstaltungen oder Lehrgänge ausfallen. Deshalb arbeiten wir zurzeit in Abstimmung mit dem Landessportbund an einem zusätzlichen Förderprogramm für unser Sportland Hessen, das wir zeitnah an den Start bringen werden.'

Weiterhin viele Anträge nicht vollständig und fehlerhaft ausgefüllt

Noch immer ist ein großer Anteil der Anträge unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt. 'Ich appelliere noch einmal eindringlich an alle, die die Soforthilfe beantragen: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Wenn ein Antrag nicht vollständig oder ungenau ausgefüllt ist, verlängert das die Bearbeitung. Wer also schnell eine Unterstützung benötigt, sollte die Ausfüllhilfe nutzen, die wir online zur Verfügung stellen', sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir und fügte hinzu: 'Uns erreichen täglich Mails von Unternehmerinnen und Unternehmen, die innerhalb weniger Tage Geld auf dem Konto hatten. Das freut mich besonders. Denn es ist wirklich wichtig, diese wirtschaftlich zum Teil existenzbedrohende Situation zu überbrücken bis die Geschäfte nach und nach wieder öffnen dürfen.'

'Knapp 250 Millionen Euro nach nur einer Woche: Diese Zahl zeigt, wie tiefgreifend die Krise und wie wichtig die Unterstützung von Land und Bund für die Wirtschaft ist. Die Summe macht aber auch deutlich: Wir helfen schnell, unkompliziert und stellen ausreichend Geld zur Verfügung. Das werden wir beibehalten, denn wir müssen und können es uns leisten. Wir können nicht jeden Umsatzausfall kompensieren, aber wir helfen Unternehmerinnen und Unternehmern durch die Krise – mit Geld und Zuversicht', sagte Finanzminister Boddenberg.

Die größte Zahl der Anträge auf Corona-Soforthilfe stammt von Unternehmerinnen und Unternehmern mit bis zu fünf Beschäftigten, an die allein rund 162 Millionen Soforthilfe ausgezahlt wurde. Weitere 42,5 Millionen Euro wurden Betrieben mit sechs bis zehn Beschäftigten überwiesen. Insgesamt 44,5 Millionen Euro Corona-Soforthilfe gingen an Unternehmen mit elf bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Letztere unterstützt Hessen mit maximal 30.000 Euro allein aus Landesmitteln."

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de