Die Jazzförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geht in eine neue Runde. Gefördert werden die Konzertauftritte professioneller baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Land, bundesweit und international.
Darüber hinaus werden Jazzfestivals in Baden-Württemberg unterstützt. Entsprechende Anträge können bis 15. bzw. 31. Januar 2017 beim Jazzverband Baden-Württemberg bzw. dem Kunstministerium gestellt werden.
Die Mittel dienen zur Unterstützung der baden-württembergischen Jazzszene innerhalb des Landes. In einer zweiten Förderlinie geht es auch darum, Jazzmusikern die Möglichkeit zu geben, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die Anträge sind an den Jazzverband Baden-Württemberg zu richten, der die Förderung im Auftrag des Landes abwickelt. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen.
Anträge müssen bis 31. Januar 2017 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Die Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg beinhaltet einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2017 stattfinden. Anträge sind bis zum 15. Januar 2017 an den Jazzverband zu stellen.
Durch diese Zuwendungen soll insbesondere der Auftritt von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Die Landesförderung wird auf eine Höhe von bis zu 8.000 Euro begrenzt. Anträge können bis zum 15. Januar an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen und die Antragsformulare sind unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.