Für das Jahr 2016 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.
Das Förderungsangebot umfasst
1) die Projektförderung
2) die Tourneeförderung
3) die Vergabe von Stipendien
(einschließlich Stipendien für Audio- und Videoproduktionen)
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen/Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.
Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.
Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse vergeben.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen/Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben.
Stipendien können für alle genannten Vorhaben in Höhe von 2.000,-- €, 4.000,-- €, 6.000,-- € oder 8.000,-- € beantragt werden.
Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt.
Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die zu verwendenden Antrags- und Bewerbungsformulare sind im Internet zu finden unter: http://www.kultur.berlin.de