Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musiker aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2018 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2019 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen.

Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €.

Die Antragsfrist endet am 25. April 2018 um 18.00 Uhr.

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden einem von der Berliner Kulturverwaltung berufenen, unabhängigen Beirat vorgelegt, der die Anträge fachlich beurteilt und Empfehlungen hinsichtlich der Zahl der zu fördernden Projekte sowie der Bemessung der Förderungen im Einzelfall abgibt.

Der aktuelle Jazzbeirat wurde für die Jahre 2016 bis 2018 berufen. Ihm gehören an:
*Bettina Bohle (Journalistin), Julia Hülsmann (Pianistin, Komponistin), Ulf Drechsel (RBB Kulturradio), Bert Noglik (Journalist, Veranstalter) sowie Tobias Richtsteig (freier Journalist).

Weitere Informationen sowie den Zugang zum elektronischen Antragsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik/artikel.82497.php

Absätze