Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, Dr. Joachim Sartorius, weist darauf hin, dass für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds für das Jahr 2018 bis zum 20. April 2017 Anträge gestellt werden können.

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.

Den Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung finden Sie unter

https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Jeder Antrag muss in zweifacher Ausfertigung - einschließlich aller Anlagen - in deutscher Sprache und durch den Antragsteller unterschrieben eingereicht werden; bei Online-Anträgen erhalten Sie eine Druckfassung, die - mit den entsprechenden Anlagen - zweifach und unterschrieben einzureichen ist.

Bitte beachten Sie, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag bis spätestens 18 Uhr abgesandt sein muss. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit früher ab, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die persönliche Abgabe ist am 20. April 2017 von 10 bis 18 Uhr in der Brunnenstraße (Großer Saal, 5. Etage) möglich. Bei postalischer Zustellung gilt der Poststempel.

Antragsteller, die das Antragsformular per Hand ausfüllen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle; dies sollte nach Möglichkeit die Ausnahme sein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds und auf unserer Website: www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de