Das bürgerschaftliche Engagements ist eine der tragenden Säulen des kulturellen Lebens. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Kulturvereinen und -verbänden, sie unterstützen durch ehrenamtliches Engagements sowie durch Geldspenden Kultureinrichtungen, sie errichten Stiftungen zur Förderung von Kunst und Kultur oder sie engagieren sich in Bürgerstiftungen. Dieses bürgerschaftliche Engagement sichert in zunehmendem Maße die kulturelle Infrastruktur in Deutschland.
Zur Zeit wird das Bürgerschaftliche Engagements durch Bestimmungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht erschwert. Der Deutsche Kulturrat setzt sich daher für eine Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts in dieser Legislaturperiode ein und hat konkrete Vorschläge entwickelt, die auf den bestehenden Regelungen aufbauen und zu entscheidenden Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen wie z.B. Vereine oder Stiftungen führen würden.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, rasch Initiativen zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts zu ergreifen.
Die Spitzenverbände Deutscher Sportbund, Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, Deutscher Naturschutzring, VENRO (Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit), Bundesverband Deutscher Stiftungen und Deutscher Kulturrat erarbeiten zur Zeit zusammen mit Wissenschaftlern in einer Projektgruppe „Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“ Vorschläge zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Diese Zusammenarbeit der Spitzenverbände aus dem gemeinnützigen Bereich signalisiert, welche Bedeutung die Organisationen einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes beimessen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „An der Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts wird sich zeigen, wie ernst es die Politik mit der Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements meint. Hier geht es nicht um gute Worte, sondern um konkrete Verbesserungen für Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sollte zu mehr Rechtssicherheit in diesem immer wichtiger werdenden Bereich beitragen und das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zukunftsfähig machen.“
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