Für das millionenschwere Förderprogramm "Musik für alle!“ von BDO und BDC ist der Startschuss gefallen. Die Online-Datenbank, in der die Förderanträge gestellt werden, wurde im Februar live geschaltet. Die Frist für die erste von drei Antragsrunden dieses Jahres endet bereits am 15. März, so dass die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Programms zum 1. Mai 2018 mit dem Musikmachen beginnen können.
"Musik für alle!“ ist offen für vokale und instrumentale Projekte
"Musik für alle!“ ist eine gemeinsame Initiative der beiden großen Dachverbände des Amateurmusizierens in Deutschland. Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) wollen damit Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kultureller Bildung ermöglichen, indem diese mit dem Erlernen eines Instrumentes oder durch das gemeinsame Singen die Freude am Musizieren entdecken. Dafür stehen bis 2022 fünf Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. "Musik für alle!“ ist Teil des umfassenden Programms "Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ des Bundesbildungsministeriums.
Förderfähig sind neue musikalische Projekte, die in lokalen Bündnissen von mindestens drei Akteuren durchgeführt werden. Zu einem solchen Bündnis schließen sich beispielsweise ein Chor, eine Kita und eine Kirchengemeinde zusammen, um bildungsbenachteiligten Kindern zwischen drei und 18 Jahren mit außerschulischen Angeboten Musik näherzubringen. Konkrete Maßnahmen reichen vom Kennenlernen verschiedener Instrumente über das Singen und Musizieren in der Gruppe bis hin zur Ferienfreizeit, in der die Kinder zum Beispiel ein Musical erarbeiten und aufführen. Sogar ein gemeinsamer Konzertbesuch mit Werkeinführung ist zuschussfähig. Auch Honorare für Fachkräfte, Leihgebühren für Noten und Instrumente, Verpflegungs- und Fahrtkosten etc. können im Rahmen von "Musik für alle!“ erstattet werden. Alle Antragstellenden erhalten eine kostenfreie Schulung, um die Bundesmittel korrekt abrechnen zu können.
Informationsbroschüre erschienen
Ein neu entwickeltes Booklet macht mit anschaulichen Grafiken deutlich, welche Aktivitäten im Einzelnen gefördert werden können, was im Vorfeld zu beachten ist und welche Hilfestellungen es gibt. Das 24-seitige Heft ist in den Geschäftsstellen von BDC und BDO erhältlich und steht auch online zum Download bereit.