Dem Studiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Künste (HfK) Bremen droht aufgrund des erheblichen Kürzungsdrucks von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr die Schließung. Bisher stand die Neubesetzung einer Orgelprofessur zur Debatte; die Diskussion um eine Einstellung des kompletten Studienganges Kirchenmusik stellt eine dramatische Wendung der Situation dar. Dabei kam der Wissenschaftsrat des Landes Bremen bereits 2013 zu dem Ergebnis, dass die Finanzausstattung der HfK Bremen an einer kritischen Untergrenze liege.
Finanziert wird der Studiengang Kirchenmusik aus Mitteln der Bremisch Evangelischen Kirche und der Senatsverwaltung für Wissenschaft. In einem Schreiben an Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen, hat der Deutsche Musikrat bereits im Dezember 2014 appelliert, den Studiengang Kirchenmusik an der HfK Bremen in bisherigem Umfang zu sichern und eine auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen. In ihrer Antwort betont die Senatorin: „Mir ist sehr bewusst, was der an die Hochschule für Künste ergangene Prüfauftrag für die Angebotsbreite der Hochschule, für die Kirchenmusikausbildung und für die Region bedeutet. Ich sehe aber leider keine Möglichkeit einer zusätzlichen über das bisher geleistete Ausmaß hinausgehenden Unterstützung.“
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Antwort der Senatorin verdeutlicht das Zurücklehnen der Politik mit Verweis auf die Hochschulautonomie; gefordert ist jedoch politisches Handeln, das Schaden von der Stadt Bremen und der ganzen Region abwendet. Die kirchenmusikalischen Fächer gehören zu den zentralen profilgebenden Lehrinhalten der HfK Bremen. Es ist absurd, an einer Hochschule mit Schwerpunkt Alter Musik die Kirchenmusik als ergänzenden musikalischen Partner zu gefährden.
Mit der fehlenden finanziellen Unterstützung versündigt sich die Senatorin nicht nur am kulturellen Erbe, sondern auch an der bundesweiten Ausbildungssituation im Bereich der Kirchenmusik, die bereits jetzt von einem dramatischen Nachwuchsmangel geprägt ist. Hinzu kommt, dass sich Bremen mit seiner reichen Orgellandschaft durch die Einstellung des Kirchenmusik-Studiums der eigenen Schätze berauben würde.
Auch angesichts einer unbestritten schwierigen Haushaltslage des Landes Bremen ist politischer Gestaltungswille und eine damit verbundene Prioritätensetzung auch im Interesse zukünftiger Generationen erforderlich. Mit Kürzungen in der Kultur wurde noch kein Haushalt saniert!
Der Deutsche Musikrat fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen auf, eine Lösung zum Erhalt des Kirchenmusik-Studiums in Bremen zu finden. Hierbei sollte auch über die Landesgrenze hinaus gedacht und Lösungsmöglichkeiten im Verbund mit Hamburg und Schleswig-Holstein eruiert werden.“
Hintergrund:
Der Deutsche Musikrat hat mit seinem Kirchenmusik-Kongress „Einheit durch Vielfalt – Kirche macht Musik“ die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Kirchenmusik deutlich gemacht. Diese prägt in erheblichem Maße unsere Bildungs- und Kulturlandschaft, führt unterschiedliche soziale Gruppen und Generationen zusammen und leistet damit einen entscheidenden bildungspolitischen Beitrag.
Unter Beteiligung der kirchenmusikalischen Spitzenverbände sowie der Katholischen und Evangelischen Kirche wurde im Rahmen des Kongresses einstimmig die Resolution zur Kirchenmusik in Deutschland verabschiedet. Dabei werden u.a. folgende Forderungen an Staat, Zivilgesellschaft und die Kirchen gestellt:
Das Berufsfeld des Kirchenmusikers muss erhalten und weiterentwickelt werden, wobei unterschiedliche Stellenprofile möglich und notwendig sind.
Eine qualifizierte Ausbildung für haupt- und nebenberufliche Kirchenmusiker an den staatlichen und kirchlichen Ausbildungsstätten muss erhalten bleiben.
Absätze
Quelle
http://www.musikrat.de