Während sich die Anwendungsmöglichkeiten von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in exponentiellem Tempo weiterentwickeln, steigt zugleich von zwei Seiten der Druck auf die KI-Anbieter: Es werden zunehmend Klagen an nationalen und internationalen Gerichten eingereicht, die unter anderem auf die Urheberrechtsverletzungen beim Training generativer KI und den Output der Dienste abzielen. Zudem unterstreichen neue Studien die Bedenken der Künstler:innen und Verlage, wie die kürzlich veröffentlichte interdisziplinäre Studie „Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle – technologische und juristische Grundlagen“ von Prof. Tim W. Dornis (Universität Hannover) und Prof. Sebastian Stober (Universität Magdeburg), die im Auftrag der Initiative Urheberrecht entstand. Diese Studie liefert Befunde darüber, dass das Training generativer KI nicht unter die „Text and Data Mining“ (TDM)-Schranke der europäischen Urheberrechtsrichtlinie fällt. Der Studie zufolge finden zudem zahlreiche ungenehmigte Vervielfältigungen und urheberrechtsverletzende Handlungen statt, und die Bereitstellung der KI-Dienste auf dem europäischen Markt könnte das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzen.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Der Deutsche Musikrat fordert das Justizministerium und den Bundestag auf, die bestehenden Lücken der gesetzlichen Regelungen zu schließen, um ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz menschlicher Kreativität und der Förderung von KI-Innovationen herzustellen. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Künstler:innen, um schöpferische Tätigkeiten zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Hier ist das Urheberrecht gefragt, das Kreative im Bereich Kultur und gerade auch Musik schützt. Daher bedarf es dringend eine gesetzliche Regulierung, die Sanktionen ermöglicht, wenn Vorbehaltserklärungen für die Nutzung von Musik, sogenannte OptOuts, unterlaufen werden. Die neue Studie liefert wichtige Erkenntnisse aus technologischer und juristischer Sicht über die stattfindenden Urheberrechtsverletzungen beim Training generativer KI und darüber hinaus. Sie macht deutlich: Versprechungen und neue Möglichkeiten der KI-Anbieter dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, welchen volkswirtschaftlichen Schaden ihre Modelle durch die Urheberrechtsverletzungen schon jetzt verursachen. Wir fordern daher erneut: Aktuelle Entwicklungen im Bereich der KI dürfen nicht zu Lasten der Kreativen – ob Urheber:innen oder ausübende Künstler:innen – und ihrer Partner:innen gehen!“

Im Follow-up des DMR Living Paper „KI und Musik“, das seinen Ursprung in der DMR Fachtagung „KI und Musik“ 2023 hatte, sind grundlegende Forderungen an Bund und Länder formuliert. Das Follow-up berücksichtigt insbesondere die Erkenntnisse der Studie von Dornis und Stober und mahnt die Dringlichkeit des noch ausstehenden Schutzes der Kreativen (Urheber:innen und ausübende Künstler:innen) und ihrer Partner an. Die aktualisierte Fassung des Living Paper finden Sie hier.

Absätze