Die Europäische Kommission hat gestern in Brüssel ihre Entscheidung im Kartellrechtsverfahren gegen den Weltverband der musikalischen Verwertungsgesellschaften CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) und 24 europäische Verwertungsgesellschaften, u. a. die GEMA, bekannt gegeben.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Mit dieser kartellrechtlichen Einzelfallentscheidung, wie sie uns jetzt vorliegt, wird hunderttausenden Autoren ein Bärendienst erwiesen. Stattdessen hätten wir klare Hinweise für eine zukünftige Regelung von der Kommission gebraucht, damit die Rechte der Urheber gewahrt werden. Die Kreativen sind tief enttäuscht.“
Die EU-Kommission wirft den europäischen Verwertungsgesellschaften angebliche Beschränkungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder aus anderen Mitgliedsstaaten vor. Dies trifft nicht zu: So gehören z.B. der GEMA mehrere tausend Mitglieder an, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Dazu Heker: „Die GEMA ist seit Jahrzehnten eine international ausgerichtete Verwertungsgesellschaft, die selbstverständlich Urhebern aus der ganzen Welt offensteht.“
Darüber hinaus beanstandet die EU-Kommission die territorialen Beschränkungen in den Vereinbarungen der europäischen Verwertungsgesellschaften untereinander für die Bereiche Online-Nutzung, Satellitenübertragung sowie Kabelweitersendung, die sie teilweise für wettbewerbswidrig hält.
Dazu Heker: „Mit einem Wegfall des bewährten Vertragssystems zur gegenseitigen Rechteeinräumung wären die bestehenden One-Stop-Shops, bei denen die Nutzer sämtliche Rechte aus einer Hand erwerben können, de facto abgeschafft. Dies wäre für Nutzer und Rechteinhaber gleichermaßen von Nachteil und hätte für die Musikautoren unabsehbare wirtschaftliche Folgen.“
In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meisten EU-Mitgliedsstaaten und ihre Regierungen sowie zahlreiche Autoren die Kommission unmissverständlich aufgefordert, das Postulat eines freien Dienstleistungsverkehrs, wie ihn die Europäische Kommission herstellen will, nicht zu Lasten der Honorierung kreativer Leistung und der kulturellen Vielfalt in Europa gehen zu lassen. Offensichtlich ohne Gehör zu finden.
Die vollständige Entscheidung, insbesondere auch deren Begründung, wird allen Beteiligten erst in den kommenden Tagen zugestellt. Entgegen früheren Ankündigungen hat die Kommission die Frist für die Umsetzung der auferlegten Maßnahmen von ursprünglich 90 Tage auf mindestens 120 Tage verlängert und auch von der Verhängung eines Bußgeldes, wie ursprünglich angedroht, abgesehen.
Dr. Heker: „Wir werden die Entscheidung nach deren Zustellung gründlich analysieren und erwägen, ob und wenn ja, welche weiteren Schritte wir einleiten müssen, um die Rechte der Urheber zu wahren.“
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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