Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (13. September 2018) im Verfahren "Peterson gegen Google & YouTube“ entschieden, dass die Frage, inwieweit YouTube haftet, wenn Verbraucher auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, dem EuGH vorzulegen ist.
Dr. Florian Drücke, der Vorstandsvorsitzende des BVMI: "Die Entscheidung spiegelt die juristische Komplexität der Problematik wider, deren Lösung wir seit langem fordern und der wir nach der erfreulichen Entscheidung des europäischen Parlaments gestern einen guten und sehr wichtigen Schritt näher gekommen sind: Eine Plattform verdient mit Inhalten anderer sehr viel Geld und bezieht sich im Jahr 2018 letztlich immer noch darauf, technisch und inhaltlich neutral zu sein. Das entspricht jedoch längst nicht mehr der Realität, da YouTube bekanntlich Videos mit Werbung versieht, Inhalte kuratiert und dadurch entsprechend in die Wiedergabe involviert ist. Die Regeln zur Definition der tatsächlichen Rolle von Diensten wie YouTube brauchen insofern ein Update im Sinne der vom europäischen Gesetzgeber eingeschlagenen Richtung. Hierdurch würde endlich sichergestellt, dass solche Dienste mehr Verantwortung übernehmen und Lizenzen erwerben müssen, damit Kreative und ihre Partner entsprechend partizipieren. Eine Verlagerung der Risiken auf die Verbraucher und damit auf die Fans kann im Übrigen gerade nicht gewollt sein kann. Die gestern bestätigte Linie des europäischen Parlaments adressiert auch dieses Thema bereits und würde es im Sinne der Rechtssicherheit für Verbraucher lösen.“