Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. "Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter.
"Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und deshalb müssen wir handeln“, betonte Bouffier. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen. Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident.
Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern
"Unsere Gesellschaft lebt von den Vereinen und vom Ehrenamt. Ihre Mitglieder packen seit Jahren in ihrer Freizeit und unter hohem persönlichen Aufwand unentgeltlich und beherzt an. Jene, die unsere Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ihren Zusammenhalt. Alle ehrenamtlichen Bereiche sind von den notwendig gewordenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie betroffen: zum Beispiel Sportvereine, Theater, Tierschutzinitiativen, Hospizdienste oder Nachbarschaftshilfen. "Sie alle benötigen unsere Hilfe, die wir schnell und unbürokratisch leisten wollen“, sagte der Regierungschef.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich, das heißt es geht hier um die klassische Vereinsarbeit.
Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für
- Nachwuchsarbeit
- Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
- Instandhaltungen
- Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.
"Praktisch heißt das, dass ausgefallene Einnahmen, die ein Verein beispielsweise über Turniere oder Vereinsfeste erzielt hätte und damit seine Ausgaben deckt, jetzt durch das Programm zum Teil kompensiert werden“, sagte Bouffier.
41.000 gemeinnützige Vereine sind berechtigt
Insgesamt gilt das Programm für alle 41.000 gemeinnützigen Vereine und Initiativen in Hessen. Für die gemeinnützigen Sportvereine beispielsweise, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team "Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.
Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).
Wie bereits vor wenigen Tagen klargestellt, können Sport- und Kulturvereine sowie Organisationen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unabhängig vom Förderprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.
"Die Corona-Krise hat gesundheitliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Diese können wir nur gemeinsam bewältigen. Wir wollen möglichst allen gemeinnützigen Vereinen helfen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen. Mit diesem Programm leisten wir einen wichtigen Beitrag zum sozialen Leben und Zusammenhalt in Hessen“, betonte Ministerpräsident Bouffier abschließend.
- Downloads:
Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Antrag Corona Soforthilfe
Empfangs- und Verwendungsbestätigung
Pressemitteilung Corona Soforthilfe Vereine - barrierefrei
Pressemitteilung Corona Soforthilfe Vereine - barrierefrei (PDF / 508 KB)