Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erweitert die bestehende Jazzförderung des Landes ab 2015 sowohl um neue Elemente der Förderung als auch um den Ausbau bestehender Förderungen. „Jazz ist eine feste Größe im Musikleben Baden-Württembergs. Für die Förderung stehen uns in diesem Jahr 338.000 Euro mehr zur Verfügung als noch 2014; eine mehr als nur nennenswerte Steigerung um rund 120 Prozent. Mit ihr können wir neue Schwerpunkte in der Nachwuchsförderung, der Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie in der Förderung von Festivals und Trägervereinen setzen“, teilte Kunststaatssekretär Jürgen Walter am Mittwoch (13. Mai) in Stuttgart mit.

Die neuen Elemente der Förderung sind:

  • die Förderung von Konzertauftritten außerhalb Baden-Württembergs: In der Gesamthöhe von 100.000 Euro soll es für Konzerte von hiesigen Jazzkünstlerinnen und Jazzkünstlern außerhalb von Baden-Württemberg ab 2015 erstmals Zuschüsse des Landes zu Reise- und Aufenthaltskosten geben. Die Auswahl trifft eine neue, unabhängige Jury ausgewiesener Jazz-Expertinnen und -Experten aus dem gesamten Bundesgebiet. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad von Künstlerinnen und Künstlern jedes Alters über das Land hinaus zu steigern.

  • die Verstetigung des Sonderpreises für das Lebenswerk innerhalb des Jazzpreises Baden-Württemberg: Der Sonderpreis wurde 2015 erstmals vergeben. In Verbindung mit der Förderung junger Talente durch den jährlich vergebenen Landesjazzpreis und der neuen, altersunabhängigen Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg schließt sich damit der Kreis in der Jazzförderung des Landes. Dotiert ist der Sonderpreis mit 10.000 Euro, die von der L-Bank gestiftet werden, die damit ihr Kultursponsoring auf den Jazz ausweitet.

  • die Förderung weiterer Jazzfestivals in Baden-Württemberg: Neben den drei vom Land bisher geförderten Festivals („Enjoy Jazz“, „Jazz Open“ sowie „Aalener Jazzfest“) können ab diesem Jahr bis zu zehn weitere Jazzfestivals auf Antrag einen Zuschuss erhalten. Er ist auf einen Höchstbetrag von 8.000 Euro beschränkt und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

  • das Projekt „Junge Jazz-Musik aus dem Donauraum“ in Ulm: Mit jährlich 25.000 Euro gefördert wird für zunächst zwei Jahre ein neues Festival für Jazz und improvisierte Musik, bei dem sich junge Jazzmusikerinnen und -musiker aus den Donau-Anrainerstaaten begegnen können.


Darüber hinaus werden auch bereits bestehende Bausteine der Jazzförderung ausgebaut:
  • Erhöhung des Gagenzuschusses in baden-württembergischen Jazzclubs um 100.000 auf 220.000 Euro: Um die Zahl der Konzerte von Jazzkünstlerinnen und Jazzkünstlern aus dem Land in baden-württembergischen Jazzclubs zu erhöhen, gewährt das Land diesen Clubs über den Jazzverband Baden-Württemberg einen Zuschuss, der seit vielen Jahren bei 50 Euro pro Künstler/-in je Abend liegt. Diese Förderung soll auf 90 Euro erhöht werden, wenn der Jazzclub vor Ort mindestens den gleichen Betrag ergänzt.

  • Erhöhung der Förderung des Landesauftritts auf der internationalen Besuchermesse „jazzahead!“.