Die neu gegründete Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat am 13. März 2019 in ihrer erster Sitzung der kulturellen Zivilgesellschaft bei ihrem Kampf gegen Rechts den Rücken gestärkt.
Zu Beginn der Beratungen haben die Kulturminister der Länder als Grundlage ihrer künftigen Zusammenarbeit ein deutliches Bekenntnis zur kulturellen und künstlerischen Freiheit beschlossen. Die gemeinsame Erklärung der Kulturminister der Länder zur kulturellen und künstlerischen Freiheit kann hier abgerufen werden.
Die Kulturminister der Länder sagen u.a.: "Nach übereinstimmender Auffassung der Kulturministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten ist. Kultureinrichtungen ist die Möglichkeit zu sichern, sich zu gesellschaftlichen oder politischen Problemlagen zu äußern und auch kritisch Stellung zu beziehen. Dies ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt."
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Kulturministerkonferenz stärkt der kulturellen Zivilgesellschaft bei ihrem Kampf gegen Rechts den Rücken. Immer öfter versuchen Vertreter der extremen Rechten, Kulturinitiativen und -einrichtungen unter Druck zu setzen, in dem sie mit dem Entzug von öffentlichen Fördermittel drohen, weil sich die Einrichtungen ihrer Meinung nach nicht neutral verhalten würden. Hier haben die Kulturminister der Länder nun ein deutliches Wort gesprochen. Danke dafür!"