Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat am (heutigen) Mittwoch auf einer hochrangig besetzten Fachkonferenz der Initiative Urheberrecht in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht zum Thema „Die Zukunft des Urheberrechts - 50 Jahre Urheberrecht in Deutschland“ eine kulturpolitische Keynote gehalten.
In ihrer Rede in der Akademie der Künste in Berlin erläuterte Monika Grütters die wichtige kulturpolitische Dimension des Urheberrechts und skizzierte notwendige Maßnahmen zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter. Sie betonte ihre Wertschätzung für die Kultur- und Kreativwirtschaft als Innovationsmotor in allen gesellschaftlichen Bereichen. „Die Künstler und Kreativen tragen die Fackel, an der viele andere das Feuer eigener schöpferischer und produktiver Kraft entzünden“, hob die Staatsministerin hervor.
Monika Grütters: (die Rede im Wortlaut - es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
es ist nicht ohne urheberrechtliches Risiko, am zweiten Konferenztag einer hochkarätig besetzten Tagung als dritte Rednerin ans Rednerpult zu treten: Schließlich ist - Karl Valentin lässt grüßen - oft schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem, wenn Diskussionsveranstaltungen längere Zeit beim selben Thema verweilen. So gesehen ist es geradezu beruhigend, dass rhetorische Plagiate heute schon deshalb nicht zu befürchten sind, weil die mit Leidenschaft - und bisweilen auch mit Leidensdruck - geführte Debatte um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter zweifellos mehr als genügend Stoff für zwei Konferenztage, drei Keynotes und unzählige Kontroversen liefert.
Davon kann das Urheberrecht der Zukunft nur profitieren, und deshalb bin ich der Initiative Urheberrecht und ihren Kooperationspartnern sehr dankbar dafür, dass sie - nicht nur heute, und nicht nur mit dieser Konferenz - die sachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem kulturpolitisch wie wirtschaftspolitisch wichtigen Thema fördert. Vielen Dank für die Einladung, lieber Herr Prof. Pfennig!
Ich nutze die Gelegenheit gerne, um zunächst einige grundsätzliche Aspekte zur Sprache zu bringen und im Lichte dieser Überlegungen zum Wert des Urheberrechts für eine demokratische Gesellschaft einige aus kulturpolitischer Sicht sinnvolle Entwicklungen bei der Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter zu erörtern.
1. Freiheit als Voraussetzung geistiger und künstlerischer Spitzenleistungen
Vordergründig geht es in der Urheberrechtsdebatte insbesondere darum, angesichts der neuen technischen Möglichkeiten im digitalen Zeitalter den Ausgleich zwischen unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Interessen neu zu verhandeln: zwischen den Interessen der Künstler und Kreativen, die von geistiger Arbeit leben, den Interessen der Verwerter, die für die Verbreitung geistiger Güter sorgen und oftmals ein hohes Investitionsrisiko tragen, und schließlich den Interessen der Nutzer – der Leser, der Musikhörer, der Zuschauer -, denen das Internet nicht nur freien, sondern teilweise sogar kostenfreien Zugang zur Vielfalt kreativer Leistungen eröffnet und die - oft aus Unkenntnis oder auch Gleichgültigkeit - nicht immer bereit sind, dafür auch zu bezahlen oder sich mit komplizierten Rechteklärungen zu befassen.
Um zu einem vernünftigen Interessenausgleich zu kommen, braucht es aber zunächst einmal einen Maßstab, und deshalb geht es in der Urheberrechtsdebatte eben nicht allein um Interessen, sondern auch um etwas sehr Grundsätzliches: um die Frage nämlich, wie wir als Bürgerinnen und Bürger - wir sind ja nicht nur „User“! -im digitalen Zeitalter leben wollen, um die Frage also, was in diesen Verhandlungen nicht verhandelbare Grundlage sein sollte – und warum.
Nicht verhandelbar ist aus naheliegenden Gründen die Freiheit, die geistige und künstlerische Spitzenleistungen überhaupt erst möglich macht. Brotlose Kunst ist existentiell bedrohte Kunst. Wer keinerlei Aussicht hat, von seinen Ideen zu leben, weil diese in der Kopier- und Vervielfältigungsmaschine Internet zum kostenfrei verfügbaren Allgemeingut werden, der wird seine geistigen Ressourcen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Schreiben von Drehbüchern oder zur Entwicklung zukunftsweisender Innovationen nutzen.
Das ist keineswegs trivial, wenn man bedenkt, dass diese Freiheit von zwei Seiten bedroht scheint: zum einen von Internetkonzernen, die mit ihrer schieren Marktmacht die Produktion geistiger Werke monopolisieren können; zum anderen von der Gratiskultur im Netz und der Selbstbedienungsmentalität derer, die den Schutz des Urheberrechts für eine unzulässige Einschränkung des freien Zugangs zu Wissen und Informationen halten.
Geistige und kreative Spitzenleistungen entstehen vor allem dort, wo man von geistiger, von kreativer Arbeit leben kann. Der Schutz geistiger Schöpfungen ist dafür eine notwendige Voraussetzung.
Es ist dieser Schutz, der Künstlern und Intellektuellen - Schriftstellern, Musikern, Drehbuchautoren, Journalisten – den Lebensunterhalt sichert.
Es ist dieser Schutz, der kreative Tüftler für jene Pionierarbeit belohnt, der wir nicht zuletzt auch den technologischen Fortschritt verdanken.
Es ist dieser Schutz, der unsere kulturelle Vielfalt nährt und unseren wirtschaftlichen Wohlstand fördert.
Wir sollten die Freiheit verteidigen, der wir so viel verdanken und die - nebenbei bemerkt - auch hart errungen und erkämpft ist!
Schließlich ist die Geschichte des Urheberrechts auch und vor allem eine Geschichte der Emanzipation von Staat und Kirche. Nach Jahrhunderten der Abhängigkeit der Künstler und Denker von weltlichen und kirchlichen Mäzenen und Gönnern eröffnete das moderne Urheberrecht die Freiheit, den Mächtigen nicht gefällig sein zu müssen. Die wirtschaftliche Autonomie der Künste, die aus dem Schutz des Urheberrechts erwächst, gehört zu unseren großen demokratischen Errungenschaften.
2. Zur Entwicklung des Urheberrechts
Das Grundgesetz schützt diese Errungenschaft. ‚Kunst und Wissenschaft (
) sind frei, heißt es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Die Erhebung der Kunstfreiheit in den Verfassungsrang ist eine Lehre aus unserer jüngeren Geschichte. Unsere Demokratie ist auf den Trümmern des Totalitarismus gebaut - das sollten wir auch 70 Jahre nach der Befreiung von der Diktatur der Nationalsozialsten und 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, mit der auch die kommunistische Diktatur auf deutschem Boden Geschichte wurde, nicht vergessen. Aus zwei deutschen Diktaturen haben wir eine Lehre gezogen, die da lautet: Die Freiheit der Kunst ist konstitutiv für eine Demokratie. Kreative und Intellektuelle sind das Korrektiv einer Gesellschaft. Wir brauchen experimentierfreudige Künstler und unbequeme Denker! Sie sind der Stachel im Fleisch unserer Gesellschaft, der verhindert, dass intellektuelle Trägheit, argumentative Phantasielosigkeit und politische Bequemlichkeit die Demokratie einschläfern. Sie sind es, die unsere Gesellschaft vor neuerlichen totalitären Anwandlungen zu schützen imstande sind.
Die dafür notwendige Unabhängigkeit gibt es nur in einem Staat, in dem man die Chance hat, von kreativem Schaffen zu leben – in einer Gesellschaft, in der nicht nur für Konsumgüter und materielle Produktionsmittel bezahlt wird, sondern in der auch geistige Leistungen finanziell honoriert werden.
3. Zukunftsbranche Kultur- und Kreativwirtschaft
In besonderer Weise sichtbar und auch messbar wird der gesellschaftliche Gewinn aus dieser geistigen Freiheit in unserer prosperierenden Kultur- und Kreativwirtschaft. Die hohe Wertschätzung für diese Branche ist nicht einfach ein zeitgeistiger Trend - auch wenn Kreativität gerne als der ‚Rohstoff des 21. Jahrhunderts gepriesen wird. Schon Albert Einstein, einer der größten Verteidiger der Phantasie unter den Naturwissenschaftlern, hat zutreffend bemerkt, dass Probleme sich niemals mit derselben Denkweise lösen lassen, durch die sie entstanden sind. Künstler und Kreative haben insofern immer schon zum gesellschaftlichen Fortschritt beigetragen, indem sie ihre Zeitgenossen die Wirklichkeit neu sehen lehrten. Die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren fast 250.000 Unternehmen, mit ihren über eine Million Beschäftigten und mit ihrem Umsatz von 146 Milliarden Euro im Jahr 2014 ist insofern weit mehr als eine Branche neben anderen Branchen. Sie liefert den immateriellen Rohstoff für Innovationen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Um es bildlich auszudrücken: Die Künstler und Kreativen tragen die Fackel, an der viele andere das Feuer eigener schöpferischer und produktiver Kraft entzünden.
Deshalb unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, mit ihren Ideen auch ökonomisch erfolgreich zu sein. Die Initiative hat sich über die Jahre zu einer erfolgreichen Kooperation zwischen meinem Haus und dem Bundeswirtschaftsministerium entwickelt. Zu den zentralen Projekten gehört das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft, das eine Plattform für Information, Dialog und Vernetzung bietet und den Branchenwettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ begleitet.
Beides sind Angebote, die gut angenommen werden und kreativen Köpfen vielerorts nicht zuletzt auch mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung bescheren.
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes sowie die Kultur- und Kreativpiloten arbeiten übrigens bereits seit Längerem an neuen Ideen und Projekten rund um das Thema Flüchtlingshilfe. Ihre Ideen für eine bessere Welt helfen uns, die Menschen aufzunehmen, die zu Hundert-tausenden Zuflucht suchen in Deutschland - indem sie beispielsweise eine menschenwürdige Unterbringung in Flüchtlingslagern ermöglichen, geflüchteten Menschen den Neuanfang in Deutschland erleichtern und Brücken bauen zwischen Einheimischen und Neuankommenden. Oft sind es eben die kreativen Köpfe, die mit ihrem Mut zum Experimentieren Undenkbares möglich machen, so dass wir sagen können: Wir schaffen das!
4. Maßnahmen zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter
Staatliche Förderung allein reicht aber nicht für eine florierende Kultur- und Kreativwirtschaft. Auf die Rahmenbedingungen kommt es an, und deshalb müssen wir insbesondere beim Schutz des Urheberrechts weiter vorankommen. Das hat man zum Glück auch auf europäischer Ebene erkannt. Kommissar Oettinger hat ja gestern seine Vorhaben skizziert.
Die EU-Kommission hat Anfang Mai ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa veröffentlicht und erkennt darin ausdrücklich an, dass das Urheberrecht Grundlage für Europas Kultur- und Kreativwirtschaft ist. Erwogen werden deshalb unter anderem Maßnahmen zum Schutz gegen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen und zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber.
Außerdem hat sich zur Frage europaweiter Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Inhalte offenbar eine differenzierte Sichtweise durchgesetzt. Es ist nicht mehr die Rede davon, diese Lizenzen verpflichtend auszugestalten und Geoblocking vollständig zu verbieten. Das freut mich sehr, dann ich hatte mich gegen ein solches Absolutverbot eingesetzt, weil es für kulturwirtschaftliche Finanzierungsmodelle verheerende Folgen gehabt hätte. Unternehmen investieren große Summen in die Schaffung und Verbreitung von Inhalten. Sie müssen die wirtschaftliche und vertragliche Freiheit haben, Rechteerwerb und -vertrieb so zu gestalten, dass Investitionen sich lohnen. Wird diese Basis durch ein Verbot regionaler Lizenzen entzogen, geht dies zu Lasten vielseitiger Kulturproduktion und damit der kulturellen Vielfalt. In Kürze können wir mit konkreten Vorschlägen der Kommission rechnen, und ich hoffe sehr, dass bei der Harmonisierung die bewährten Standards im Verhältnis von Urhebern, Verwertern und Nutzern nicht einseitig zu Lasten der Urheber und der Kreativwirtschaft gesenkt werden.
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung bereits einige Vorhaben auf den Weg gebracht – mein Kollege, Bundesminister Heiko Maas, hat darüber gestern sicher bereits ausführlich berichtet.
Prioritär - weil bis April 2016 fristgebunden - ist die Umsetzung der EU-Verwertungsgesellschaftsrichtlinie. Im Kabinett haben wir dazu im November einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-schutz (BMJV) beschlossen, der die Vorteile unserer bewährten Regeln weitestgehend erhält, ohne die deutschen Verwertungsgesellschaften im europäischen Wettbewerb übermäßig zu beeinträchtigen. Insbesondere bleibt der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten: Sie sollen auch weiterhin kulturelle und soziale Zwecke verfolgen.
Dafür habe ich mich von Anfang an eingesetzt, denn Verwertungsgesellschaften waren und sind weit mehr als Inkasso-Unternehmen. Es sind auf solidarischer Basis gegründete Zusammenschlüsse der Urheber.
Ein Erfolg im Sinne der Kultur- und Kreativwirtschaft ist auch die effektivere Ausgestaltung des Verfahrens zur Ermittlung der Höhe der Privatkopie-vergütung für Geräte und Speichermedien. Das seit 2008 geltende Verfahren hat in der Praxis dazu geführt, dass Rechteinhaber unzumutbar lange auf die ihnen zustehende Vergütung warten müssen und in der Zwischenzeit das Risiko tragen, dass manche Hersteller und Importeure vom Markt verschwinden. Auch damit trägt der Gesetzentwurf zur fairen Bezahlung der Urheber und zum Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft bei.
Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Sie soll die Position des Urhebers stärken und Kreativen eine angemessene Vergütung ermöglichen. Über den Entwurf aus dem BMJV habe ich mich bereits mit Bundesminister Maas ausgetauscht. Letztlich geht es um die Frage, wo es der Stärkung der Urheber bedarf, um die gerechte Teilhabe des Urhebers an der Wertschöpfung aus seinem Werk sicherzustellen, und wo möglicherweise zu vermeidende Belastungen der Kreativwirtschaft entstehen. Dabei ist mir wichtig, dass wir das übergeordnete gemeinsame Interesse von Kreativen und Verwertern nicht aus den Augen verlieren, die ja aufeinander angewiesen sind. Geistige Produktion und kulturelle Märkte funktionieren vor allem auch deshalb, weil Künstler sich auf ihr schöpferisches Tun konzentrieren können und Verwerter auf die wirtschaftlichen Aspekte - und weil Bestseller es ermöglichen, auch in Werke zu investieren, mit denen möglicherweise kein oder nur wenig Geld verdient wird.
Wenn die wirtschaftliche Basis der Verwerter schrumpft, kommt nur noch auf den Markt, was hohe Erträge erwarten lässt. Das schadet den Urhebern genauso wie der kulturellen Vielfalt. Deshalb ist mir sehr daran gelegen, dass Urheber und Verwerter fair miteinander verhandeln - und sich dann im engen Schulterschluss den Herausforderungen entgegenstellen können, die durch Angebote von Online-Plattformen marktmächtiger Internetkonzerne und Intermediäre entstehen.
Es sind ja gerade sie - die Intermediäre und Online-Plattformen, die sich zur klassischen Trias aus Kreativen, Verwertern und Nutzern hinzu gesellt haben -, die bestehende Vertriebswege und Erlösstrukturen verändern. Das ist eine technische Entwicklung, die wir weder aufhalten können noch wollen. Der Nutzen, der sich aus dem breiten Zugang zu kulturellen Angeboten und Medienangeboten ergibt, ist offensichtlich. An den üppigen Werbeeinnahmen, die sich durch Inhalte erzielen lassen, sollte aber nicht die Plattformen verdienen, sondern auch die Produzenten der Inhalte. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die EU-Kommission in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angekündigt hat, sich mit dem Thema Online-Plattformen zu befassen.
5. Wie wollen wir in Zukunft leben?
Diese Beispiele für notwendige Anpassungen des Urheberrechts zeigen, meine Damen und Herren: In der Urheberrechtsdebatte geht es nicht nur um Interessen einzelner Gruppen. Es geht auch um die Frage, was uns allen, was unserer Gesellschaft geistige, künstlerische, kreative Leistungen wert sind bzw. was sie uns wert sein sollten.
Deshalb finde ich es wichtig, dass wir im Rausch des technisch Machbaren bewährte Grundprinzipien wie die künstlerische Freiheit nicht zur Disposition stellen. Wenn wir solche Werte, die wir in der analogen Welt als konstitutiv für unsere Demokratie und als grundlegend für unser Zusammenleben erachten, bewahren wollen, dann sollten wir uns unsere gesellschaftlichen Regeln nicht von der Technologie diktieren lassen, sondern umgekehrt nach Möglichkeiten suchen, wie sich Werte aus dem analogen Zeitalter auch im Netz bewahren lassen. Genau darum geht es auch beim Urheberrecht.
Wir müssen dafür sorgen, dass man auch im Zeitalter des Internets von geistiger Arbeit leben kann und dass sich Investitionen in kreative Werke auch weiterhin lohnen. Das geht nur, wenn zum einen Kreative angemessen an der Wertschöpfung aus ihrer intellektuellen oder künstlerischen Leistung beteiligt werden und zum anderen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft nach Märkten differenzierte Geschäftsmodelle entwickeln können.
Die Alternative ist eine Welt, in der große Internetkonzerne das kulturelle Angebot bestimmen. In seinem Buch „Turings Kathedrale. Die Ursprünge des digitalen Zeitalters“ hat der amerikanische Wissenschaftshistoriker George Dyson mit folgenden Worten gewissermaßen den digitalen Teufel an die analoge Wand gemalt, ich zitiere: „Facebook sagt mir, wer ich bin; Amazon sagt mir, was ich will; Google sagt mir, was ich denke.“
Wollen wir in einer solchen Welt leben? Ich glaube nicht! Und ich glaube auch nicht, dass dieses düstere Szenario im Sinne der Unternehmen wäre.
Deshalb setze ich mich für die künstlerische Freiheit und Unabhängigkeit, für den Schutz des Urheberrechts und für eine kultur- und medienpolitische Handschrift der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ein, und ich hoffe, dass auch diese Konferenz dazu beiträgt, die Zukunft des Urheberrechts zu sichern! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen auch für den zweiten Konferenztag interessante und inspirierende Diskussionen!
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