Heute werden voraussichtlich um 16.00 Uhr im Deutschen Bundestag Fragen der Kulturwirtschaft debattiert. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion der FDP sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten Anträge zur Kulturwirtschaft vorlegt. Im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag verständigte man sich schließlich auf den Antrag „Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Beschäftigung in Deutschland und Europa stärken“. Dieser Antrag wird von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien getragen. Die Einzelanträge der Fraktionen werden mit diesem gemeinsamen Antrag als erledigt betrachtet.

Im gemeinsamem Antrag bekennen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestag zur Bedeutung der Kulturwirtschaft für das kulturelle Leben in Deutschland sowie für die wirtschaftliche Entwicklung. Im Antrag wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Kulturwirtschaft hervorgehoben.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass in dem Antrag unterstrichen wird, dass die Kulturwirtschaft aus vielen verschiedenen Branchen besteht. Zur Kulturwirtschaft gehören z.B. das Verlagswesen, der Kunsthandel, die Filmwirtschaft, die Veranstaltungswirtschaft, die Tonträgerhersteller und die Computerspieleindustrie. Es handelt sich dabei teilweise um „alte“ traditionelle Branchen und teilweise um sich neu entwickelnde.

Es ist positiv, dass die Bundesregierung mit den Stimmen aller Fraktionen aufgerufen wird, regelmäßig einen bundeseinheitlichen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht in Abstimmung mit den Ländern zu erstellen. Im Antrag wird herausgestellt, dass die vorhandenen Kulturwirtschaftsberichte durch die Gemeinsamkeit hervorstechen, dass sie wenig gemeinsam haben. Ebenso ist positiv, dass bei der Gesetzgebung auf günstige Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft hingewirkt werden soll. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates muss hierbei aber darauf geachtet werden, dass die unterschiedliche Sektoren im Kulturbereich eng miteinander verwoben sind und es zahlreiche Querverbindungen gibt. Eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Kulturwirtschaft darf nicht zur Vernachlässigung des gemeinnützigen Sektors im Kulturbereich oder der öffentlichen Kultureinrichtungen führen.

Der Antrag „Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken“, mit der die Initiative Musik bekräftigt wird und der ebenfalls morgen beraten wird, wurde im Ausschuss für Kultur und Medien mit den Stimmen der Regierungsfraktion angenommen. Die SPD regte allerdings an, dass sich die Musikwirtschaft stärker an der Finanzierung beteiligen und Mitglieder aus der Szene in den Vergabegremien berücksichtigt werden sollten. Die FDP-Fraktion, die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Sie begrüßen zwar im Grundsatz die Initiative Musik, bemängeln aber, dass zur Finanzierung dieses Vorhabens Mittel der Bundeskulturstiftung gekürzt wurden. Ebenso wird auch von der Opposition kritisiert, dass sich die Musikwirtschaft an dem Vorhaben zu wenig finanziell beteilige.

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