In Fortführung und Ergänzung der Völklinger Beschlüsse zur Neustrukturierung hat die Kultusministerkonferenz am Montag einen Beschluss zur Stärkung ihrer institutionellen Resilienz gefasst.
In grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit und Koordinierung hält die Kultusministerkonferenz daran fest, einstimmige Entscheidungen zu treffen.
Für Beschlüsse über den KMK-Haushalt und ihrer bestehenden Einrichtungen wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz aufgenommen. Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, wird ein Klärungsverfahren eingeleitet. Führt dieses Verfahren nicht zu einer Verständigung, kann in der nächsten Sitzung desselben Gremiums oder in einem Schriftverfahren mit der Mehrheit von mindestens 13 Stimmen ein Beschluss gefasst werden.
Der Beschlusstext im Einzelnen:
- „Die Beschluss- und Abstimmungsverfahren in der Kultusministerkonferenz haben auch zukünftig zum Ziel, einstimmige Entscheidungen zu treffen.
Das Einstimmigkeitserfordernis gilt für Beschlüsse, die der Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen dienen, für Beschlüsse mit Auswirkungen auf die Landeshaushalte und Beschlüsse, die die Kultusministerkonferenz selbst betreffen oder zur Errichtung gemeinsamer Einrichtungen dienen. Einstimmig gefasste Beschlüsse sichern den Zusammenhalt der Kultusministerkonferenz bei der Wahrnehmung gesamtstaatlicher Verantwortung im föderalen Bildungswesen, die gegenseitige Anerkennung der Bildungsabschlüsse und die damit einhergehende Mobilität. - Um die Agilität und die Resilienz der Kultusministerkonferenz zu stärken, werden bereits bestehende Möglichkeiten der Geschäftsordnung, jenseits der Einstimmigkeit, künftig konsequenter angewandt.
- Für Beschlüsse über den Haushalt der Kultusministerkonferenz und ihre bestehenden Einrichtungen wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz aufgenommen.
Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, leitet das Präsidium bzw. künftig der Vorstand der Gesamtkonferenz ein Klärungsverfahren ein.
Führt dies nicht zu einer Verständigung, kann bei der nächsten Sitzung desselben Gremiums oder in einem Schriftverfahren mit der Mehrheit von mindestens 13 Stimmen ein Beschluss gefasst werden. - Über die nähere Ausgestaltung des Klärungs- und Vermittlungsprozesses nach Ziffer 3 entscheidet die Kultusministerkonferenz im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu den durch den derzeit laufenden Strukturprozess erforderlich gewordenen Anpassungen der Geschäftsordnung.
Die Kultusministerkonferenz bittet das Sekretariat, eine noch zu bestimmende externe Expertise zur rechtlichen Umsetzung der in Ziffer 3 beschlossenen Ausnahmen von der Einstimmigkeit in der Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz (Gesamtkonferenz) zu beauftragen, in der mögliche Folgen aufzuzeigen sind.“
Hintergrund
Die strategische Neuausrichtung der Kultusministerkonferenz folgt einem intensiven Beratungsprozess, der auf die Neuaufstellung der Entscheidungswege, Kommunikationsstrukturen und politischen Flexibilität abzielt.
Auf ihrer Plenarsitzung im Juni dieses Jahres in Völklingen im Saarland hatte die KMK eine Neustrukturierung ihrer Organisation beschlossen, um auf die dynamischen Veränderungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur effektiver reagieren zu können. So sind zum 1. Juli 2024 innerhalb der KMK eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingerichtet worden. Diese Konferenzen werden die bereichsspezifischen Themen eigenständig bearbeiten und vertreten. Die gleichberechtigten Vorsitzenden der drei Ministerkonferenzen werden eine gemeinsame Spitzenstruktur bilden, die für die politisch-strategische Koordination der KMK zuständig ist.
Die KMK hatte zudem die Strukturkommission II im Juni beauftragt, Möglichkeiten zur Ausgestaltung etwaiger Mehrheitsentscheidungen oder anderer Verfahrenswege zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge lagen der Ministerrunde jetzt zur Beratung vor.