Immer noch haben erst etwa die Hälfte aller Chöre in der Amateurmusik wieder den Probenbetrieb aufgenommen. Ursache dafür sind Verunsicherungen vor Ort, die aus allzu rigiden und unverständlich formulierten Hygienevorschriften herrühren.
Und auch an den Schulen ist bis auf Weiteres das jahrgangsübergreifende Singen nicht gestattet. Vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gibt es bis auf den heutigen Tag keinen Hinweis an die Schulen, etwa die Stunden für den Ergänzungsbereich in den Deputaten vorzuhalten. Es zeichnet sich ein weiteres Schuljahr ohne Angebote für Chor und Orchester ab. Dadurch droht zugleich das Ende aller gewachsenen Chor- und Ensemblekultur an den Schulen.
Prof. Dr. Wilske, Präsident des Landesmusikrats Baden-Württemberg, fordert ein Ende der undurchsichtigen Zuständigkeiten für die Coronaverordnungen. Es kann nicht sein, dass selbige bald bei den Landkreisen und Kommunen, bald bei Gesundheits- und Ordnungsämtern angesiedelt sind und im Zweifelsfall meist zu Ungunsten der Musik ausgelegt werden.
Amateurmusik wie Schulensembles sind nicht nur reine Freizeitbeschäftigung. Vielmehr leben sie davon, dass klare Probenziele in Form langfristig zu planender Konzertveranstaltungen möglich sind. Dies gilt ebenso für semiprofessionelle Chöre und Orchester, Kantoreien und Kammerchöre.
Keinesfalls redet der Landesmusikrat solchen Coronaverordnungen das Wort, wie sie in manchen anderen Bundesländern gelten, wo fast alles wieder so möglich ist, wie es vor der Pandemie war. Es muss jedoch insbesondere bei den Abstandsregelungen zu Vorgaben kommen, die größeren Ensembles in Schulen und Amateurmusik unzweifelhaft Probenmöglichkeiten und Planungssicherheit geben.
Die Zeit drängt. Mit der neuen Coronaverordnung vom 26.7. muss es im Sinne der oben formulierten Punkte zu Verbesserungen kommen, indem auch der Musik im Land jene detaillierten und präzisen Regelungen zuteil werden, die für den Sport jetzt schon gelten!