Was im Sport schon lange üblich war, ist seit 2017 auch für die Musik möglich. Das Land Brandenburg gewährt eine Übungsleiterpauschale für vokale und instrumentale Amateurensembles im Land Brandenburg. Sie dient dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist auch die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten.
Auch 2018 können vokale und instrumentale Amateurensembles unter bestimmten Voraussetzungen eine Übungsleiterpauschale beantragen. Antragstellungen sind ab sofort und in diesem Jahr ausnahmsweise bis zum
31. Mai 2018 möglich.
Die Förderung muss beim Landesmusikrat Brandenburg beantragt werden. Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und das Antragsformular sind als Download auf der website des Landesmusikrates abrufbar unter:
www.Landesmusikrat-Brandenburg.de