Auch in diesem Jahr schreibt der Landesmusikrat eine Spielstättenprogrammprämie aus. Gemeinsam vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW auch für die kommende Saison Prämien für herausragende Programme von freien Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Damit wird die herausragende Rolle, die die freien Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW spielen, gewürdigt.
Es können Prämien zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit vergeben werden. Antragsberechtigt sind freie Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Techniker für Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).
Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.
Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2019/2020 können bis zum 21. Oktober 2019 beim Landesmusikrat NRW eingereicht werden. Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert wurden.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Übergabe der Prämien ist für Januar 2020 geplant.
Ausschreibung und Antragsformular finden Sie hier:
http://www.lmr-nrw.de/fileadmin/user_upload/Ausschreibung_Spielstaettenprogrammpraemie_19_20.pdf
http://www.lmr-nrw.de/fileadmin/user_upload/Formular_Spielstaettenantrag_19_20.pdf