Zur erfolgreichen Integration von geflüchteten Menschen in die Gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist u.a. eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt bereits im vierten Jahr Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusiker*innen aus, die mit geflüchteten Mitbürger*innen musikalisch zusammenarbeiten.
Ziel ist es, geflüchtete Mitbürger*innen durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Singen und elementarpädagogische Musikprojekte zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen. Die kulturelle und inklusive Vielfalt von bereits bestehenden Ensembles und Bands soll öffentlich sichtbar gemacht werden.
Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2020 und 30.11.2020 stattfinden. Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Gruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind.
Antragsfrist ist 15. Oktober 2019.
Downloads zur Förderung von Flüchtlingsprojekten: Ausschreibung, Antrag, Hinweise