Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeichnet am 12. Oktober 2015 in der Münchener Muffathalle zum dritten Mal kulturell herausragende Livemusikprogramme mit dem Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz aus. Der Förderpreis der Staatsministerin für Kultur und Medien, der in drei Kategorien vergeben wird, verbindet konkrete finanzielle Unterstützung für Clubbetreiber und Veranstalter mit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre musikalischen Angebote und Belange. Die Preisverleihung holt die Menschen ins Rampenlicht, die mit ihrer unermüdlichen Arbeit anspruchsvolle Konzerte in den Clubs ermöglichen und damit einen wichtigen Beitrag in unserer Kulturlandschaft leisten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und die Landeshauptstadt München fördern in diesem Jahr die Preisverleihung in der Münchener Muffathalle. Die Initiative Musik realisiert den Programmpreis unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
In der Fachjury, die die Preisträger 2015 auswählt, wirken mit:
Steffen Deeg, Leitungsteam Cairo Würzburg
Prof. Dieter Gorny, Aufsichtsratsvorsitzender der Initiative Musik
Uli Kempendorff, Musiker
Angelika Niescier, Musikerin
Patrick Oginski, Geschäftsführer Südpol Music
Esther Rieger-Breuer, Geschäftsführerin Riegerous Artist Management
Kornelia Vossebein, Geschäftsführerin Zeche Carl Essen
Arndt Weidler, Projektleiter im Jazzinstitut Darmstadt
Julia von Wild, Freie Kulturmanagerin
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Initiative Musik Prof. Dieter Gorny übernimmt den Vorsitz der Jury. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich zum Beispiel durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programme im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Popmusik aus.
Für den Programmpreis werden Preisgelder in einer Gesamthöhe von 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Fördergelder sollen die Clubbetreiber und Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern. Sie gehören zu Mitteln, die die Bundesregierung der Initiative Musik gewährt und die unmittelbar der Förderung von Livemusikclubs zugute kommen.
Anträge sind über die Webseite der Initiative Musik ausschließlich online möglich. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen. Die Teilnahmebedingungen und Antworten auf „Häufig gestellt Fragen“ finden Sie auf unserer Webseite. Antragsschluss ist am Dienstag, dem 30. Juni 2015 um 18 Uhr.
Absätze